Guten Morgen liebe Kollegen!
Ich bin mir nicht sicher, zu welchem Unterpunkt mein Beitrag gehört, daher habe ich den Omnibus gewählt.
Dass wir trotz Präqualifizierung trotzdem keine Inhaliergeräte je nach Kassenausschreibung abgeben dürfen, haben wir letzte Woche erfahren dürfen und aufgrund dieser Tatsache eine Stammkundin verärgern müssen.
Nun sagte aber die betreffende Sachbearbeiterin der Krankenkasse, dass wir im Notdienst verpflichtet seien bei einer Akutversorgung ein Inhaliergerät abzugeben, ohne dass uns von seiten der Kasse, die Kosten erstattet würden.
Ich empfinde das als bodenlose Frechheit und habe leider kein entsprechendes Gesetz gefunden, dass uns dazu verpflichtet.
Weiß jemand da Genaueres. Dem Patienten ca.100-150 Euro in Rechnung zu stellen ist auch eher kontraproduktiv und keine gute Werbung für die Apotheke.
Schon mal Danke!
Ein dynamischen Start in die Woche
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