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In unserem aktuellen Kammerrundschreiben steht es nun: Isoprop OHNE ZULASSUNG ALS BIOZID (also unser guter alter normaler Isoprop aus der Defektur) darf noch bis 30. Juni 2017 als Flächendesinfektion verwendet werden...Übergangsregelung. Ethanol ist noch nicht abschliessend bewertet...daher gibt es noch kein Datum für einzureichende Zulassungsanträge und daher ist die Verwendung und Vermarktung bis auf weiteres möglich.
Verwiesen wird zwecks Meldung und Zulassung auf
http://www.reach-clp-biozid-helpdesk...tartseite.html
Jetzt wäre es doch schön, wenn es für Propan-2-ol einfach eine Standardzulassung gäbe und nicht jede Apotheke "ihren" Isoprop als Biozid melden müsste. Wer macht das mal eben für uns? :-)
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