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Thema: Chargenaufkleber auf Immunglobulinen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Susanne Sparing
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    Chargenaufkleber auf Immunglobulinen

    Hallo,

    ich hoffe mir kann hier jemand (möglichst schnell bitte) helfen.
    Ich habe am Samstag im Eifer des Patientenandranges in der Apotheke den Chargenaufkleber auf einem Impfstoff zwar abgezogen, dann aber vergessen ihn gleich aufzukleben, woraufhin er weg ist. Die Packung mit dem 2. kleinen Aufkleber ist wohl beim Patienten, zu dem ich versuche Kontakt herzustellen, es kann aber sein, dass die Packung inzwischen weggeworfen wurde. Mir ist das ganze sehr unangenehm und nun wurde mir gesagt, der Sticker sei unbedingt notwendig für die Dokumentation und wenn er fehle, würden unter Umständen Apotheken wegen sowas geschlossen.

    Ist das wirklich so oder gibt es noch irgendeine alternative Variante, die man mit Chargennummer und Verfalldatum sowie Rezeptkopie durchführen kann und die keine Probleme nach sich zieht? Ich bin ziemlich verzweifelt und würde mich sehr über positive Neuigkeiten freuen

    lg, Susanne

  2. #2
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    Hallo Susanne, so ärgerlich wie der Verlust des Aufklebers auch ist, so menschlich ist dies auch...

    Ich würde es über den Großhandel versuchen, evtl. muss auch dort dokumentiert werden, welche Charge an welche Apotheke geliefert wird(???). Vielleicht weisst du an welche Praxis der Impfstoff ging und hast so noch einmal eine Chance die Nummer vom 2. Aufkleber zu bekommen. Andernfalls halte ich eine Rücksprache mit dem Amtsapotheker der im Falle eines Falles die Revision durchführt für sinnvoll! Zumindest sollte auf dem Dokumentationsbogen für den Impfstoff genau vermerkt werden, was passiert ist und welche Maßnahmen eingeleitet wurden (auch der Versuch zum Patienten Kontakt aufzunehmen, etc.).

    Viel Glück

    wünscht Annika

  3. #3
    Premium-User Avatar von Susanne Sparing
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    Danke erstmal, das beruhigt mich etwas ^^ die chargennummer haben wir schon bekommen vom GH und die Schwestern hatten sie auch aufgeschrieben- da ich letztens schon mal den falschen (kleinen) sticker aufgehoben hatte weiss ich dass wir- vermutlich vom GH- auch das MHD kriegen können .. mir wurde eben nur gesagt ohne den Aufkleber gehts gar nicht und nur das Aufschreiben reiche nicht ...
    Ich hoffe immer noch den Patienten zu erreichen, aber bisher ohne Erfolg Hoffen wir mal es passiert noch ein Osterwunder, aber es ist schon mal gut zu wissen dass da nicht gleich eine Apothekenschließung droht

  4. #4
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    Hallo!

    Ich halte diese Klebchen ehrlichgesagt eher für eine nette Sache der Hersteller, um die Doku zu erleichtern und vielleicht auch zur Erinnerung, dass etwas überhaupt dokupflichtig ist.

    Solange Sie die Infos HABEN, ist das meines Erachtens überhaupt kein Problem. Und wenn nicht, kriegt man ja immer alles irgendwie raus. Haben Sie z.T. ja auch schon. Wenn Sie den Verfall nicht über den GH-Doku-Beleg am Monatsende kriegen sollten, hilft auch ein Telefonat mit dem Hersteller. Wobei ich mir grad nicht sicher bin, ob der Verfall überhaupt sein muss. Steht in der Apothekenbetriebsordnung, nachzulesen bei "gesetze im internet" (googeln), hab grad leider keine Zeit zum Raussuchen der entsprechenden Stelle.

    Wenn in Ihrer Apotheke allerdings Verfall interne Pflicht ist, ist das auch egal. Aber manchmal hilft es (dem ganzen Team), wenn man sich mal anguckt, was denn nun wirklich ganz konkret in den Gesetzen steht... ;-)

    Aber erstmal halt ich fest: alles halb so wild!!
    Lg isoprop

  5. #5
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    Nachtrag: Lassen Sie bloß den Patieten damit in Ruhe - der denkt noch, dass Sie ihn vergiftet haben!!

    ;-)

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    um welchen "Impfstoff" handelt es sich eigentlich? (ich nehme an, Sie meinen ein Immunglobulin zur passiven Immunisierung).
    Nicht dass hier der falsche Eindruck entsteht, dass ALLE Impfstoffe betrifft oder besser: das was Sie meinen ist strengenommen gar kein Impfstoff im engeren Sinne (hab mich beim Lesen die ganze Zeit gefragt: "Wovon reden die eigentlich...").

    Hier zu Ihrer Erinnerung die Definition für einen Impfstoff aus Wikipedia:
    "Ein Impfstoff oder eine Vakzine (von lateinisch vaccina, „die von Kühen Stammende“; vergleiche Vakzination) ist ein biologisch oder gentechnisch hergestelltes Antigen, meist bestehend aus Protein- oder Erbgutbruchstücken, abgetöteten oder abgeschwächten Erregern. Der Impfstoff dient im Rahmen einer Impfung zur spezifischen Aktivierung des Immunsystems hinsichtlich eines bestimmten Erregers bzw. einer Erregergruppe."

    Hier die Vorschrift für die Apotheke § 17 Abs. 6a ApBertO:
    "Bei dem Erwerb und der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut und Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft sowie gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen sind zum Zwecke der Rückverfolgung folgende Angaben aufzuzeichnen:
    1. die Bezeichnung des Arzneimittels,
    2. die Chargenbezeichnung und die Menge des Arzneimittels,
    3. das Datum des Erwerbs und der Abgabe,
    4. Name und Anschrift des verschreibenden Arztes sowie Name oder Firma und Anschrift des Lieferanten und
    5. Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder bei der für die Arztpraxis bestimmten Abgabe der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes.

    Wie dem auch sei: "Isoprop" hat völlig recht. Der Aufkleber ist nicht wichtig sondern das was hier in 1-5 gefordert wird. Und wie das rauszukriegen ist (besser ohne Patient) wurde hier ja schon erörtert.

    Und noch was: zur "Apothkenschließung". Das was Ihnen passiert ist, ist eine Lapalie. Schließlich tun Sie ja alles um nachträglich an die Infos zu kommen :-). Fälle in denen ich von ähnlich drastischen Maßnahmen gehört habe, hatten eine ganz andere Sachlage wie:
    - ganze Doku verschwunden
    - systematisches, langfristiges Nichtbeachten von Dokuvorschriften etc.

    Also ganz ruhig und noch schöne Ostern :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  7. #7
    Premium-User Avatar von Susanne Sparing
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    Ich danke vielmals ^^ inzwischen hat sich die Patientin sogar gemeldet und bringt den Aufkleber morgen mit der Kühlbox in die Apotheke zurück, Ende gut, alles gut also. Es stimmt, es ist ein Rhesonativ- also ein Immunglobulin in der Apo sprachen alle immer von dem Impfstoff, also habe ich das auch gemacht ^^

    Immerhin weiss ich jetzt besser über die Sachlage Bescheid, den Teil der ApBetrO hatte ich auch schon gelesen und mich daher etwas gewundert wo der Chargenaufkleber vorkommt. Wird mir trotzdem nicht nochmal passieren, soviel ist sicher.

    Schöne Ostern noch und vielen Dank für die Antworten.

  8. #8
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    Hallo,
    ich stolpere zwar etwas spät über diese Anfrage, aber mir fällt dabei auf: bei uns wird die Charge / VD direkt beim Wareneingang dokumentiert - der GH liefert dazu einen extra Beleg mit, wo die notwendigen Angaben schon gemacht sind - so ist das "Vergessen" des Aufklebers gar kein Problem. Vielleicht mal ein Anlaß, diesen Vorgang im QMS als Ablauf festzuhalten
    Grüße

    C. Wegener

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