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Thema: Ritalin N2

  1. #1
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Ritalin N2

    Guten Abend zusammen !

    Ich hätte eine Frage zur Abgabe von Ritalin.
    Wir haben folgendes Rezept vorliegen:
    Ritalin 10mg Tabletten N2 (fünfzig)
    Die 50er Packung ist aber AV. Die neue N2 umfasst 60 Tabletten. Es gibt aber auch noch eine N1 mit 30 stück.
    Kann ich also im N2 Bereich bleiben und die 60er abgeben oder muss ich die 30er nehmen, weil ja nur "50" aufgeschrieben sind?
    Wir sind uns da uneinig.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Lg Alina

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Alina,

    super Frage, das betrifft sicher auch andere Apotheken!
    Das Problem ist: Sie dürfen niemals mehr abgeben als die verordnete Menge (also hier 50; d.h. da a.V. dann eben nur 30)
    außer
    Sie bewegen sich im gleichen Normgrößenbereich

    Der Blick in die PackungsV (http://www.gesetze-im-internet.de/pa...131800004.html) zeigt, dass für Methylphenidat folgende Normgrößen festgelegt sind
    N1: 25
    N2: 55
    N3: 100

    Sowohl die 50er als auch die 60er sind also tatsächlich eine N2
    doch wieder ein aber:
    BtM sind stückzahlgenau zu beliefern!


    Eine reine N-Größenverordnung würde Ihnen hierbei auch nichts nützen, da diese widerum unzulässig ist!

    Das BtM Recht sieht vor, dass Sie mit dem Arzt fernmündlich ausmachen dürfen, dass die 60er N2 verordnet, was dann auf allen 3 Teilen des Rezeptes geändert werden muss aber (wieder aber das muss die GKV nicht akzeptieren.

    Die einfachste Lösung, falls der Arzt ortsansässig ist, ist sicherlich, das Rezept auf die 60er N2 ändern zu lassen.
    Falls dies nicht möglich ist, würde ich so verfahren: Abgabe der nächst kleineren Packung, handschriftliche Ergänzung auf dem Rezept, dass 50 a.V. sind und die nächst kleinere Packung abgegeben wurde, Information der Praxis über abgegebene Menge (kann auch per Fax erfolgen).

    Vielleicht hat Frau Schröder noch eine gute Idee.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    322
    Hallo zusammen,

    leider nein. Frau Noah hat schon alles erläutert. Ich glaube, ich würde auch eher versuchen, das Rezept vom Arzt in 60 Stück ändern zu lassen, damit dem Patienten geholfen ist. Meist ist es ja vom Arzt einfach das Nichtwissen über die geänderten Mengen, denn die Arztsoftware wird in der Regel nicht monatlich upgedatet.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  4. #4
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    45
    Hallo Frau Noah, hallo Frau Schröder,

    ich danke ihnen für ihre Antworten.
    Ich habe es genau so geregelt, wie sie es vorgeschlagen haben. Der Arzt hat das Rezept geändert auf 60 Stück. In der Praxis war es wohl auch schon bekannt,
    dass die 50er AV ist, leider wird das wohl nicht wirklich gespeichert in deren Software oder ist ersichtlich für die Sprechstundenhilfen.

    Danke nochmal.

    Lg

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