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Thema: KH-Versorgung

  1. #1
    Premium-User Avatar von Anja Diehl
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    KH-Versorgung

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Versorgung eines Krankenhauses per Versand.

    Wenn eine öffentliche krankenhausversorgende Apotheke das Krankenhaus im Bedarfsfall oder auch regelmäßig per Versand beliefernmöchte, benötigt sie dann eine Versandhandelserlaubnis?

    Im ApoG steht §14 (Abs.5) 2. ...oder im Falle des Versandes im Einklang mit den Anforderungen nach §11a.

    Davon ausgegangen, dass alle anderen Vorausetzungen, wie Versorgungsvertrag, Genehmigung und keine Entfernung über 1h erfüllt sind.

    Ich denke die Versandhandelserlaubnis ist hier notwendig da es sich um die Versendung von apo-pflichtigen AM handelt.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo fr. Diehl,

    generell braucht sie im Falle des Versandes natürlich eine Versandhandelserlaubnis, um ein KH mit AM über einen Logistiker versorgen zu können.
    Dies ist zunächst auch unabhängig davon wie weit das KH von der Apo entfernt ist. (bei der Versorgung von KH gilt ja zunächst - anders als bei der Altersheimbelieferung - das Regionalprinzip nicht, wenn auch in letzter Zeit in der Rechtsprechung sich Stimmen mehren, dass eine Behörde wegen der Pflicht zur unverzüglichen Lieferung dringend benötigter AM die Genehmigung zurecht verweigert, wenn das KH in mehr als 1 h erreicht werden kann).

    Davon abzugrenzen ist allerdings die Zustellung durch einen Boten, der zum Personal, am zweifelsfreiesten sogar zum pharm. Personal der Apotheke gehören sollte. Dann bräuchte es keine VH-Erlaubnis.... :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Premium-User Avatar von Anja Diehl
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    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

  4. #4
    Premium-User
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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    hiermit darf ich dieses doch schon etwas ältere Thema wieder ein wenig aufwärmen.

    Wenn eine Krankenhausapotheke Arzneimittel an eine räumlich von Hauptstandort des eigenen Krankenhauses entfernte, unselbstständige Teileinheit (Station, Tagesklinik, Ambulanz etc.) auf dem Postweg versenden möchte, wird hierzu eine Versandhandelserlaubnis benötigt?
    Und wie wäre in diesem Fall der Versand von BTM einzustufen (die Teileinheiten sind keine Endverbraucher, weshalb das Verbot des Weltpostvertrages zum Thema BTM-Versand hier nicht gelten sollte)?

    Mit freundlichen Grüßen,

    B. Person

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo.

    Wenn ein externer Dienstleister genutzt wird (Post, DHL, UPS, etc.), benötigt man eine Versandhandelserlaubnis. Nutzt man einen vom Apothekenleiter beauftragten (und Angestellten) Boten und keinen externen Dienstleister benötigen Sie keine Versandhandelserlaubnis.
    Für BtM gibt es von BAK die Empfehlung, diese nicht zu versenden. An Empfehlungen müssen Sie sich aber nicht halten. Allerdings müssen Sie daran denken, was bei einem Verlust oder wenn es in falsche Hände gelangt passieren kann....

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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