Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Apotheke zum Kauf angeboten bekommen, die noch kein QMS besitzt. Laut zuständiger Kammer sei dies kein Problem, es gelten ja Bestandsschutz und Übergangsfristen.
Andererseits verlangen viele Krankenkassen ja mittlerweile ein QMS, um Hilfsmittel abrechnen zu können. Auch hier gelten zwar Übergangsfristen, doch was passiert, wenn bei Übernahme eben diese Übergangsfristen ausgelaufen sind? - Ein QMS lässt sich ja nicht aus dem Ärmel schütteln. Wie soll dies gehandhabt werden? Können im schlimmsten Fall vom Tag der Übernahme an bis zur Erstellung des Handbuches keine Hilfsmittel mehr abgerechnet werden?
Die Präqualifizierung ist der zweite Punkt: Sie ist ja unter anderem an eine Person mit den entsprechgenden Fachkenntnissen gebunden. Wenn dies nun der Inhaber ist, was passiert dann bei Übernahme? Gibt es hier Übergangsfristen, oder wie ist dies geregelt?
Ich hoffe, die rechtserfahrenen Mitglieder können mir hier weiter helfen.
T.H.
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