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Beihilfe und PKV und Verordnugnsfähigkeit von Rx-AM
Hallo,
gibt es irgendwo ne Info was die Beihilfe so übernimmt und wie das ganze überhaupt funktioniert? Wurde schon so manchmal gefragt, aber leier konnte ich da nie weiterhelfen.
Gibt es irgendwo eine Info wie lange Privat-Rp gültig sind und wie lange sie bei der Kasse eingereicht werden können oder ist das verschieden?
ich habe mal gelernt 3 MOnate gültig und 6 Monate dürfen wir sie beliefern. Aber in meiner jetzigen Apotheke meinten sie nur 3 Monate dürfen wir sie beliefern. Würde da gerne was schriftliches haben
Kann man irgendwo nachschauen was für einen Arzt Verordnungsfähig ist an Rx-AM ? habe schon mal beim G-bA geschaut aber nicht das gefunden was ich wollte.
Danke
Angela
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Premium-User
Hi Angela,
also meines Wissens, ist das ein sehr heterogenes Feld bei den Selbstzahlern. Jeder private Versicherer hat ja eine ganze Palette an unterschiedlichen Verträgen, die verschiedene Sachen übernehmen (von GKV-Niveau bis Übernahme von komplett allen alternativen Heilmethoden und -arzneien). Auch die Beihilfestellen, kann man glaube ich nicht über einen Kamm scheren. Da müssen sich die Versicherten wohl, oder übel selber informieren
Gültig und belieferbar sind Privat-Rp 3 Monate gemäß AMVV §2 (5). Wann der Patient sie allerdings bei seinem Versicherungsträger einreicht ist im selber überlassen. Viele Privatversicherte "sammeln" ihre Rezepte übers Jahr und schauen am Ende des Jahres, ob sie eine bestimmte Summe zusammen bekommen und diese dann einreichen, oder nicht. Das hat damit zu tun, das fast alle Versicherer einem Versicherten Beiträge zurück erstatten, wenn er in einem Jahr keine Leistungen geltend macht, also ein Rechenspiel
Deine letzte Frage habe ich nicht ganz verstanden
Viele Grüße,
Jonas
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Premium-User
Ui vielen Dank.
Wo ich das mit den 6 Monaten her hab....
Bei meiner letzten Frage wollte ich einfach wissen wo man nachschaut wann ein Arzt z. Bsp. die Pille auf Kassenrezept verordnen darf.
Also in dem Fall weiß ich es, aber gibt es da auch ne Liste oder ähnliches ?
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Premium-User
Also die Arzneimittelrichtlinie inklusive Anlagen ist da DIE Informationsquelle: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/3/
Viele Grüße
Kristina Verhoeven
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