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Thema: Taxieren im Notdienst

  1. #1
    Premium-User Avatar von Angela Birkenbusch
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    Taxieren im Notdienst

    Halli hallo,

    ich habe mal zwei Fragen zur Notdiensttaxation.

    Verordnetes Antibiotikum ist nicht vorhanden, Rücksprache mit Arzt, welcher mir ein anderes nennt. Reicht da meine Handschriftliche Ergänzung oder muss mir der Arzt ein neu ausgestelltes Rezept zukommen lassen?? Unsere Apothekerin die schon länger dabei ist, sagte wir bräuchten kein neues Rp., da ja Notdienst gewesen wäre. Ich hätte mir auf jeden fall ein neues zuschicken lassen.

    2. Frage: Kleine Packung verodnet, aber nur eine größere da. Darf ich die grße abeben und taxieren? Ich hätte prinzipiell immer ausgeeinzelt und dann später mit der kleinen wieder aufgefüllt. Schwierig wird es dann ja nur, wenn man nen Blister zerschneiden muss.

    Ach und noch ne dritte Frage: Inhalationsgeräte darf man die noch im Notdienst abgeben? ich meine ich hätte mal (von der DAK?) ein schreiben gesehen wo drin stand, dass es einen "dringenden Fall" nicht gäbe und immer Zeit wäre mit der Kasse direkt ein Inhaliergerät zu vereinbaren.
    Wenn der Kunde trotzdem unbedingt eins will könnte man ja noch eins verkaufen, aber das wollen viele dann ja auch nicht.
    Und wie ist es wenn man die Präqualifikation nicht hat? Dann erübrigt sich das ja sowieso bald damit Hilfsmitteln abzugeben.

    Vielen Dank schon mal

    Angela

  2. #2
    Premium-User Avatar von dude
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    zu 2.: nein darf man nicht! in so einem fall würde ich dem patienten auseinzeln, die packung taxieren die draufsteht und den kunden noch die differenz zum größeren präparat bezahlen lassen und die tabletten, die zuviel sind wegwerfen.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
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    Zur dritten Frage: Das ist ein ganz schwieriges Thema. Am besten vorher klären, dass eventuelle Kosten, die die Kasse nicht erstattet vom Patienten getragen werden.
    Wir hatten zwei Fälle in der letzten Zeit mit dringendem Inhalatorbedarf
    Einmal Audi BKK an einem Samstag Abend (im November), bevor wir dem BKK-Vertrag beigetreten waren. Montags habe ich mit der AudiBKK telefoniert und die Abgabe des Inhalationsgerätes im Nachhinein genehmigt bekommen, da die der Auffassung sind, in Notfällen stehe das Wohl des Patienten im Vordergrund. (Mittlerweile mussten wir dem Vertrag beitreten um wettbewerbsfähig zu bleiben da hat sich dieses Thema sowieso erledigt)
    Im Januar diesen Jahres hatten wir ein Rezept der DAK, Mittwochs halb 8!! Von den Eltern haben wir uns unterschreiben lassen, dass sie für den Fall keiner Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen und haben den Pari zum Verleih mitgegeben. Die DAK hat sich sehr angestellt und schließlich eine Kostenübernahme von 42€ bewilligt. Das ist ein Witz! Das Verleihset kostet schon im EK etwa 38€! Und dann noch die Leihgebühr... ich finde das total unverschämt...
    Allerdings finde ich es rechtlich heikel gar nichts abzugeben, da ja, besonders, wenn auch noch Inhalationslösungen mitverordnet sind ein Kontrahierungszwang besteht. Natürlich bezieht der sich nicht auf Hilfsmittel, aber wie soll die Salbutamol-Inhalationslösung ins Kind rein, wenn ich mich weigere den Inhalator mit abzugeben...

    Ich hoffe das hilft erstmal weiter...
    Viele Grüße
    Stefanie Hitrov

  4. #4
    Premium-User Avatar von Angela Birkenbusch
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    Besagt der Kontrahierungszwang nicht nur das ich es abgeben muss. Ob ich es auf Kasse oder Privat bezahlen lasse dürfte da doch keine Rolle spielen. Die generelle Abgabe würde ich ja auch nicht verweigern. Und sind seit der neuen ApobetrO. nicht auch Hilfsmittel im Kontrahierungszwang mit drin?

    Siehe §17 ApobetrO. Überschrift und Absatz 4:

    §17 Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten

    (4) Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, sind in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen.
    Geändert von Angela Birkenbusch (05.03.2013 um 18:28 Uhr)

  5. #5
    Premium-User Avatar von Angela Birkenbusch
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    von Dude:zu 2.:
    nein darf man nicht! in so einem fall würde ich dem patienten auseinzeln, die packung taxieren die draufsteht und den kunden noch die differenz zum größeren präparat bezahlen lassen und die tabletten, die zuviel sind wegwerfen.


    Das find ich aber schon etwas krass. Wär ich so ein Notdienstpatient würd ich da Aufstand machen. Dann bezahl ich den sch... schon und darf dann noch zusehen wie die Dinger in den Müll landen...

  6. #6
    Hallo Frau Birkenbusch,
    hier meine Antworten zu Ihren Fragen:

    zu 1.) Sie können und dürfen auch telefonisch mit dem Arzt Rücksprache halten, müssen dies aber auf dem Rezept entsprechend dokumentieren: z.B. "AM nicht an Lager, nach tel. Rücksprache mit Arzt Präparat xy abgegeben, Datum Unterschrift". Damit sollten Sie auf der sicheren Seite sein, ohne ein neues Rezept anfordern zu müssen. Dies gilt übrigens nicht nur für den Notdienst.

    zu 2.) Grundlage ist hier die Packungsgrößenverordnung, d.h. Sie dürfen nur in deren Rahmen die Packungsgröße auswählen. Also bleibt in der Tat nur das Auseinzeln, oder auch hier ein klärendes Telefonat mit dem Arzt. In diesem Fall würde ich mir jedoch zur Sicherheit ein neues Rezept ausstellen lassen.
    zu 3.) Die Abgabe von Hilfsmitteln ist dank der zahlreichen Einzelverträge der KK mit den Apoverbänden und den einzelen Apotheken direkt sehr komplex geworden. Im Zweifelsfall müssen Sie die Lieferverträge und deren Anhänge studieren. Falls Ihnen eine Kasse die Auskunft gibt, Sie dürften entsprechend liefern, lassen Sie sich das unbedingt schriftlich geben. Das hilft evtl. bei späteren Einsprüchen gegen Retaxationen. Und nicht vergessen: immer Empfang quittieren lassen. Zu einer Präqualifizierung würde ich Ihrer Apotheke generell raten, da dies immer mehr Kassen fordern.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  7. #7
    Premium-User Avatar von Angela Birkenbusch
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    Vielen Dank für die Antwort!
    Und klar konnten sie helfen

  8. #8
    Premium-User Avatar von dude
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    Zitat Zitat von Birkenbusch Angela Beitrag anzeigen
    von Dude:zu 2.:
    nein darf man nicht! in so einem fall würde ich dem patienten auseinzeln, die packung taxieren die draufsteht und den kunden noch die differenz zum größeren präparat bezahlen lassen und die tabletten, die zuviel sind wegwerfen.


    Das find ich aber schon etwas krass. Wär ich so ein Notdienstpatient würd ich da Aufstand machen. Dann bezahl ich den sch... schon und darf dann noch zusehen wie die Dinger in den Müll landen...
    besser als sich strafbar zu machen bzw den kunden gleich wegzuschicken, oder? der soll froh sein, dass er sein arzneimittel bekommt und das waren bislang auch alle...

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