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Thema: QMS und Präqualifizierung bei Apothekenübernahme

  1. #1
    Premium-User Avatar von Thomas Herberger
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    QMS und Präqualifizierung bei Apothekenübernahme

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe eine Apotheke zum Kauf angeboten bekommen, die noch kein QMS besitzt. Laut zuständiger Kammer sei dies kein Problem, es gelten ja Bestandsschutz und Übergangsfristen.

    Andererseits verlangen viele Krankenkassen ja mittlerweile ein QMS, um Hilfsmittel abrechnen zu können. Auch hier gelten zwar Übergangsfristen, doch was passiert, wenn bei Übernahme eben diese Übergangsfristen ausgelaufen sind? - Ein QMS lässt sich ja nicht aus dem Ärmel schütteln. Wie soll dies gehandhabt werden? Können im schlimmsten Fall vom Tag der Übernahme an bis zur Erstellung des Handbuches keine Hilfsmittel mehr abgerechnet werden?

    Die Präqualifizierung ist der zweite Punkt: Sie ist ja unter anderem an eine Person mit den entsprechgenden Fachkenntnissen gebunden. Wenn dies nun der Inhaber ist, was passiert dann bei Übernahme? Gibt es hier Übergangsfristen, oder wie ist dies geregelt?

    Ich hoffe, die rechtserfahrenen Mitglieder können mir hier weiter helfen.

    T.H.

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo Herr Herberger,

    meines Erachtens passt die Frage besser in den Bereich QMS zu Herrn Vorberg, auch wenn es um eine Apotheken-Übernahme geht.

    Entschuldigen Sie die Wartezeit, es wird sich sicherlich bald jemand melden.

    Viele Grüße,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Oliver Vorberg
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    Sehr geehrter Herr Herberger,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen eine interessante Problematik an, vor der auch einige Ihrer Kollegen in den nächsten Monaten stehen dürften.

    Ad hoc kann ich die Frage leider auch nicht beantworten, habe sie aber an unsere Anwälte weiter gereicht und werde gegebenenfalls parallel bei der Kammer anfragen.

    Sobald ich Ihnen eine Lösung anbieten kann, werde ich diese hier posten. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld.

    Mit den besten Grüßen

    Oliver Vorberg

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Oliver Vorberg
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    Hallo Herr Herberger,

    die Antwort zum Thema Präqualifizierung muss ich leider noch schuldig bleiben. Allerdings wurde ich von der Kammer darauf hingewiesen, dass zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis ebenfalls ein bestehendes QMS Voraussetzung ist und in diesem Fall keine Übergangsfrist besteht.

    Viele Grüße

    Oliver Vorberg

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Oliver Vorberg
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    Hallo,

    mittlerweile habe ich vom LAV Rheinland-Pfalz eine Antwort bezüglich der Problematik erhalten. Demnach stellt es sich so dar, dass zur Präqualifizierung die verantwortliche Person ersetzt (d.h. neu benannt) werden muss und rechtzeitig vor dem Übergang ein neuer Antrag bei der Präqualifizierungsstelle zu stellen ist.

    Ein zertifiziertes QM ist derzeit nur im Hilfsmittelvertrag der Barmer vorgesehen. Hier empfiehlt es sich, eine Einzellösung anzustreben und sich direkt mit der Barmer in Verbindung zu setzen.

    Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

    Beste Grüße

    Oliver Vorberg

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