Hallo!
ist es erlaubt einen Import nach § 73 - z.B. Homviotensin an Lager (!)zu haben für eine bestimmt Person die es immer bekommt - Importe sind ja nicht immer schnell besorgt?
Oder ist das grundsätzlich nicht möglich ?!
Danke!
Hallo!
ist es erlaubt einen Import nach § 73 - z.B. Homviotensin an Lager (!)zu haben für eine bestimmt Person die es immer bekommt - Importe sind ja nicht immer schnell besorgt?
Oder ist das grundsätzlich nicht möglich ?!
Danke!
Hallo,
sofern das nur dazu dient, einer bestimmten(!) Person zeitnah zu Versorgen ist das NICHT "auf Vorrat" im Sinne AMG und damit m.E. in Ordnung.
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
ok, ist es dann notwenid bereits das Rezept vorliegen zu haben oder darf die Packung auch noch im Automaten lagern?!
Geändert von bo86 (11.02.2013 um 12:39 Uhr)
Hallo,
nein das nächste Rezept muss noch nicht vorliegen. (Bei Importen die nicht rx sind braucht es ja nicht einmal ein Rezept.)
Es sollte aber aus Ihrer Import-Doku der Name des Patienten und auch die anderen Angaben nach § 18 ApBetrO gut nachvollziehbar sein.
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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