Hallo liebes Ravati-Team,
lange ist meine letzte Frage her, aber nun brauche ich mal wieder Feedback ob ich alles richtig verstanden habe
Fangen wir mal von vorne an:
§ 5b
1) Der Arzt kann bestimmen, dass die Verschreibung nicht dem Patienten ausgehändigt wird.
-> Das ist doch der Regelfall in der Praxis, oder? In diesem Falle darf die Verschreibung ... durch beauftragtes Heimpersonal Personal in der Apotheke vorgelegt werden
-> klar soweit
(2) Das BtM ist dann vom Personal zu verabreichen -> auch klar
(3) Der Arzt darf BtMs im Heim lagern
-> Ist ja neu wird das ernsthaft praktiziert? dann müsste der Arzt doch auch jede einzelne Tablette pro Patient etc. selbst dokumentieren da er dann verantwortlich ist? Wo steht, dass er das Heim mit der Dokumentation beauftragen kann? Nein muss er nicht selber. es wird allgemein so gesehen, dass er Aufgaben an das Heimpersonal deligieren darf.
Es steht nirgendwo dass er das NICHT darf. Oder anders: ALLE AM über die ein Heimbewohner keine eigene Verfügungsgewalt hat, lagern unter Verantwortung des Arztes im Heim.
(4) Betäubungsmittel, die nach Absatz 3 gelagert wurden und nicht mehr benötigt werden, können von dem Arzt
1. einem anderen Patienten dieses Alten- und Pflegeheimes, dieses Hospizes oder dieser Einrichtung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung verschrieben werden
-> dann ist die Apotheke nicht beteiligt und der Arzt für die Qualität verantwortlich? richtig
2. an eine versorgende Apotheke zur Weiterverwendung in einem Alten- und Pflegeheim... zurückgegeben werden
-> Vorraussetzung dann ist auch die Lagerung durch den Arzt? In der DAZ-Ausgabe Nr. 1/2 vom 10.1. steht "es besteht auch die Möglichkeit, BtM aus Altenheimen an die Apotheke zurück zu geben" -> Das würde ja heißen, das auch BtM die nicht unter Verantwortung des Arztes gelagert wurden zurück und weitergegeben werden können? NEIN. BtM, die mal inder Verfügungsgewalt eines Patienten waren können nur noch vernichtet werden! Also wie denn Nun? Mit Arzt-Lagerung oder ohne? Unabhängig davon möchte doch kein Apotheker für die Qualität angebrochener BtMs verantwortlich sein oder?
Und nun noch Fragen zur Dokumentation:
1. Fall wenn der Arzt dort ein Lager unterhält, ist er logischerweise verantwortlich
2. Fall : die Dokumentation hat der Arzt an das Heim übergeben (s.o.: Wo steht, dass er das darf?): Was muss dann alles da drin stehen?
Genaue Bezeichnung der BtM, Datum, Abgabemenge, Patientenname(!)
nach § 13 (1):
- Doku muss patientenbezogen sein
(2)
Wo steht dort, wer im Heim einmal monatlich überprüfen muss? Wer muss? Die Wohnbereichsleitung? Nein der Arzt(!) (BtMVV §13 Abs, 2 Nr, 6)
zu § 14:
(1) Beim Nachweis von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel sind für jedes Betäubungsmittel dauerhaft
anzugeben:
1. Bezeichnung, bei Arzneimitteln
2. Datum des Zugangs oder des Abgangs,
3. zugegangene oder abgegangene Menge und der sich daraus ergebende Bestand; bei Stoffen und nicht
abgeteilten Zubereitungen die Gewichtsmenge in Gramm oder Milligramm, bei abgeteilten Zubereitungen
die Stückzahl; bei flüssigen Zubereitungen, die im Rahmen einer Behandlung angewendet werden, die
Menge auch in Millilitern,
4. Name oder Firma und Anschrift des Lieferers oder des Empfängers oder die sonstige Herkunft oder der
sonstige Verbleib
-
> soweit alles klar, letztendlich wird für jeden Patienten jede einzelne Dosis dokumentiert
Muss auch im Heim die Nummer des BtM- Rezeptes und Arzt dokumentiert werden?
Bsp: Zugang 5 Fentanyl Pflaster durch Apo xy
Abgabe: Max Muster, Datum, 1 Pflaster, verschreibender Arzt -> BtM-Rezept- Nummer ist dann unrelevant, oder? Sonst müste man diese jeden Tag eintragen??? Ja, kann dort entfallen. Aber nochmals: das alles ist nicht(!) unser Problem (sondern Arzt-Pflegepersonal-Sache und ich kann die Kollegen nur warnen, sich dort zu sehr einzumischen. Für diesen Fall übernähme die Apotheke Verantwortung für einen Bereich, den sie nicht kontrollieren kann! Zum Beispiel, wenn jemand vom Pflegepersonal mißbraüchlich BtM entwendet)
Hm... das wars soweit glaube ich erst einmal...
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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