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Thema: BtMs im Altenheim

  1. #1
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    BtMs im Altenheim

    Hallo liebes Ravati-Team,

    lange ist meine letzte Frage her, aber nun brauche ich mal wieder Feedback ob ich alles richtig verstanden habe
    Fangen wir mal von vorne an:
    § 5b
    1) Der Arzt kann bestimmen, dass die Verschreibung nicht dem Patienten ausgehändigt wird. -> Das ist doch der Regelfall in der Praxis, oder? In diesem Falle darf die Verschreibung ... durch beauftragtes Heimpersonal Personal in der Apotheke vorgelegt werden -> klar soweit
    (2) Das BtM ist dann vom Personal zu verabreichen -> auch klar
    (3) Der Arzt darf BtMs im Heim lagern -> Ist ja neu wird das ernsthaft praktiziert? dann müsste der Arzt doch auch jede einzelne Tablette pro Patient etc. selbst dokumenteren da er dann verantwortlich ist? Wo steht, dass er das Heim mit der Dokumentation beauftragen kann?
    (4) Betäubungsmittel, die nach Absatz 3 gelagert wurden und nicht mehr benötigt werden, können von dem Arzt
    1. einem anderen Patienten dieses Alten- und Pflegeheimes, dieses Hospizes oder dieser Einrichtung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung verschrieben werden -> dann ist die Apotheke nicht beteiligt und der Arzt für die Qualität verantwortlich?
    2. an eine versorgende Apotheke zur Weiterverwendung in einem Alten- und Pflegeheim... zurückgegeben werden -> Vorraussetzung dann ist auch die Lagerung durch den Arzt? In der DAZ-Ausgabe Nr. 1/2 vom 10.1. steht "es besteht auch die Möglichkeit, BtM aus Altenheimen an die Apotheke zurück zu geben" -> Das würde ja heißen, das auch BtM die nicht unter Verantwortung des Arztes gelagert wurden zurück und weitergegeben werden können? Also wie denn Nun? Mit Arzt-Lagerung oder ohne? Unabhängig davon möchte doch kein Apotheker für die Qualität angebrochener BtMs verantwortlich sein oder?

    Und nun noch Fragen zur Dokumentation:
    1. Fall wenn der Arzt dort ein Lager unterhält, ist er logischerweise verantwortlich
    2. Fall : die Dokumentation hat der Arzt an das Heim übergeben (s.o.: Wo steht, dass er das darf?): Was muss dann alles da drin stehen?
    nach § 13 (1):
    - Doku muss patientenbezogen sein
    (2) Wo steht dort, wer im Heim einmal monatlich überprüfen muss? Wer muss? Die Wohnbereichsleitung?

    zu § 14:
    (1) Beim Nachweis von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel sind für jedes Betäubungsmittel dauerhaft
    anzugeben:
    1. Bezeichnung, bei Arzneimitteln
    2. Datum des Zugangs oder des Abgangs,
    3. zugegangene oder abgegangene Menge und der sich daraus ergebende Bestand; bei Stoffen und nicht
    abgeteilten Zubereitungen die Gewichtsmenge in Gramm oder Milligramm, bei abgeteilten Zubereitungen
    die Stückzahl; bei flüssigen Zubereitungen, die im Rahmen einer Behandlung angewendet werden, die
    Menge auch in Millilitern,
    4. Name oder Firma und Anschrift des Lieferers oder des Empfängers oder die sonstige Herkunft oder der
    sonstige Verbleib
    -> soweit alles klar, letztendlich wird für jeden Patienten jede einzelne Dosis dokumentiert
    Muss auch im Heim die Nummer des BtM- Rezeptes und Arzt dokumentiert werden?
    Bsp: Zugang 5 Fentanyl Pflaster durch Apo xy
    Abgabe: Max Muster, Datum, 1 Pflaster, verschreibender Arzt -> BtM-Rezept- Nummer ist dann unrelevant, oder? Sonst müste man diese jeden Tag eintragen???

    Hm... das wars soweit glaube ich erst einmal...
    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  2. #2
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    einen hab ich noch zur Dokumentation:
    BtMVV: "zugegangene oder abgegangene Menge und der sich daraus ergebende Bestand; bei Stoffen und nicht abgeteilten Zubereitungen die Gewichtsmenge in Gramm oder Milligramm, bei abgeteilten Zubereitungen die Stückzahl; bei flüssigen Zubereitungen, die im Rahmen einer Behandlung angewendet werden, die Menge auch in Millilitern"
    -> Darf man bei den Tropfen auch die Tropfenanzahl dokumentieren? Diese ist ja auch festgelegt durch den Zentraltropfer. Oder muss man das wirklich in ml umrechnen für die Doku obwohl ja generell in Tropfen dosiert wird?
    Bsp:
    Beispiel: Morphin Merck 2% Tropfen 100ml
    - 1ml Lösung zum Einnehmen enthält 20 mg Morphinhydrochlorid
    - Zentraltropfer: 1ml enthält jeweils 16 Tropfen → 100 ml = 1.600 Tropfen bzw. umgekehrt: 1 Tropfen = 1ml/ 16 = 0,0625 ml??? wer soll das denn bitte vernünftig eintragen?

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo

    ja den Wunsch nach Tropfen-Dokumentation verstehe ich. Außerdem weiß ich dass es nicht unüblich ist.
    ABER: Wie sie schon richtig darstellen: Dem Wortlaut nach ist es NICHT korrekt. Fragen Sie doch mal Ihre zuständige Ü-Behörde bzw. den Pharmazierat ob er was gegen eine Tropfendoku bei flüssigen Peroralia einzuwenden hat.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Zitat Zitat von Juliane Teubel Beitrag anzeigen
    Hallo liebes Ravati-Team,

    lange ist meine letzte Frage her, aber nun brauche ich mal wieder Feedback ob ich alles richtig verstanden habe
    Fangen wir mal von vorne an:
    § 5b
    1) Der Arzt kann bestimmen, dass die Verschreibung nicht dem Patienten ausgehändigt wird. -> Das ist doch der Regelfall in der Praxis, oder? In diesem Falle darf die Verschreibung ... durch beauftragtes Heimpersonal Personal in der Apotheke vorgelegt werden -> klar soweit
    (2) Das BtM ist dann vom Personal zu verabreichen -> auch klar
    (3) Der Arzt darf BtMs im Heim lagern -> Ist ja neu wird das ernsthaft praktiziert? dann müsste der Arzt doch auch jede einzelne Tablette pro Patient etc. selbst dokumentieren da er dann verantwortlich ist? Wo steht, dass er das Heim mit der Dokumentation beauftragen kann? Nein muss er nicht selber. es wird allgemein so gesehen, dass er Aufgaben an das Heimpersonal deligieren darf. Es steht nirgendwo dass er das NICHT darf. Oder anders: ALLE AM über die ein Heimbewohner keine eigene Verfügungsgewalt hat, lagern unter Verantwortung des Arztes im Heim.
    (4) Betäubungsmittel, die nach Absatz 3 gelagert wurden und nicht mehr benötigt werden, können von dem Arzt
    1. einem anderen Patienten dieses Alten- und Pflegeheimes, dieses Hospizes oder dieser Einrichtung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung verschrieben werden -> dann ist die Apotheke nicht beteiligt und der Arzt für die Qualität verantwortlich? richtig
    2. an eine versorgende Apotheke zur Weiterverwendung in einem Alten- und Pflegeheim... zurückgegeben werden -> Vorraussetzung dann ist auch die Lagerung durch den Arzt? In der DAZ-Ausgabe Nr. 1/2 vom 10.1. steht "es besteht auch die Möglichkeit, BtM aus Altenheimen an die Apotheke zurück zu geben" -> Das würde ja heißen, das auch BtM die nicht unter Verantwortung des Arztes gelagert wurden zurück und weitergegeben werden können? NEIN. BtM, die mal inder Verfügungsgewalt eines Patienten waren können nur noch vernichtet werden! Also wie denn Nun? Mit Arzt-Lagerung oder ohne? Unabhängig davon möchte doch kein Apotheker für die Qualität angebrochener BtMs verantwortlich sein oder?

    Und nun noch Fragen zur Dokumentation:
    1. Fall wenn der Arzt dort ein Lager unterhält, ist er logischerweise verantwortlich
    2. Fall : die Dokumentation hat der Arzt an das Heim übergeben (s.o.: Wo steht, dass er das darf?): Was muss dann alles da drin stehen? Genaue Bezeichnung der BtM, Datum, Abgabemenge, Patientenname(!)
    nach § 13 (1):
    - Doku muss patientenbezogen sein
    (2) Wo steht dort, wer im Heim einmal monatlich überprüfen muss? Wer muss? Die Wohnbereichsleitung? Nein der Arzt(!) (BtMVV §13 Abs, 2 Nr, 6)

    zu § 14:
    (1) Beim Nachweis von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel sind für jedes Betäubungsmittel dauerhaft
    anzugeben:
    1. Bezeichnung, bei Arzneimitteln
    2. Datum des Zugangs oder des Abgangs,
    3. zugegangene oder abgegangene Menge und der sich daraus ergebende Bestand; bei Stoffen und nicht
    abgeteilten Zubereitungen die Gewichtsmenge in Gramm oder Milligramm, bei abgeteilten Zubereitungen
    die Stückzahl; bei flüssigen Zubereitungen, die im Rahmen einer Behandlung angewendet werden, die
    Menge auch in Millilitern,
    4. Name oder Firma und Anschrift des Lieferers oder des Empfängers oder die sonstige Herkunft oder der
    sonstige Verbleib
    -> soweit alles klar, letztendlich wird für jeden Patienten jede einzelne Dosis dokumentiert
    Muss auch im Heim die Nummer des BtM- Rezeptes und Arzt dokumentiert werden?
    Bsp: Zugang 5 Fentanyl Pflaster durch Apo xy
    Abgabe: Max Muster, Datum, 1 Pflaster, verschreibender Arzt -> BtM-Rezept- Nummer ist dann unrelevant, oder? Sonst müste man diese jeden Tag eintragen??? Ja, kann dort entfallen. Aber nochmals: das alles ist nicht(!) unser Problem (sondern Arzt-Pflegepersonal-Sache und ich kann die Kollegen nur warnen, sich dort zu sehr einzumischen. Für diesen Fall übernähme die Apotheke Verantwortung für einen Bereich, den sie nicht kontrollieren kann! Zum Beispiel, wenn jemand vom Pflegepersonal mißbraüchlich BtM entwendet)

    Hm... das wars soweit glaube ich erst einmal...
    Vielen Dank schon mal im Voraus!
    Meine Anmerkungen in rot im Text :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  5. #5
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    Hallo Herr Ravati,

    Vielen Dank für Ihre Antworten.
    Ich kann Sie auch beruhigen - ich habe nicht vor mich in die Heimdoku einzumischen Und bin da auch ganz Ihrer Meinung dass die Apotheke sich da raus halten sollte. Die Fragen resultierten eher daraus, dass man als (heimversorgende) Apotheke oftmals erster Ansprechpartner für das Heimpersonal (und auch Ärzte...) ist - auch wenn die Fragen eigentlich nicht in unsere Zuständigkeit fallen. Dennoch möchte man dann ja wenigstens eine kompetente und richtige Antwort parat haben Insofern noch einmal herzlichen Dank für die Klärung der letzten Unklarheiten!

    Viele Grüße
    J. T.
    Geändert von Martin Naumann (18.12.2015 um 12:53 Uhr)

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Fr. T.,

    die Problematik kenne ich aus eigener Erfahrung. Spätestens bei der Stationsbegehung erwarten die, dass wir alle Probleme mit BtM-Lagerung, Doku etc. beraten, im Auge haben und eventuell lösen sollen. Ich will gar nicht behaupten, dass Sie da immer "mein Name ist Hase - ist Arztsache" antworten sollten. Auch wir beraten das Heim, das wir beliefern in BtM-Fragen. Aber mit der gebotenen Vorsicht und eben auch Erklärungen zu dem, was ich Ihnen oben geschrieben habe. Machen Sie doch mal einen Vortrag (im Heim) zu dem Thema... ;-)
    Geändert von Martin Naumann (18.12.2015 um 12:53 Uhr)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  7. #7
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    Hallo Herr Ravati,

    Genau so ist es. Kaum betritt man zur Statiuonsbegehung das Haus kommen schon solche Fragen - auch wenn man das dort schon mehrfach erklärt hat...

    Deshalb habe ich die Sache mit dem Vortrag auch kürzlich erledigt!
    Toll, dass ich hier vorher zur Sicherheit noch mal meine Fragen stellen konnte, man muss ja im Vortrag schließlich auf alles gefasst sein!
    Unabhängig davon sind BtMs auf Grund der vielen Änderungen und auch der neuen BtM-Pflicht für Tilidin ein top aktuelles Thema für die Heimschulung!

    Vielen Dank noch einmal für Ihre Unterstützung und viele Grüße
    Geändert von Martin Naumann (18.12.2015 um 12:53 Uhr)

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