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Thema: Drogenscreening

  1. #1
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    Drogenscreening

    Darf eine Apotheke Drogenscreenings (Urin- oder Haarproben) auf Drogenkonsum testen?
    Gibt es ein solches Angebot in Deutschland?

    Ich sehe dies äußerst skeptisch, nicht nur aus datenrechtlichen Gründen...,
    vielleicht weiss hier imForum jemand mehr dazu.

    Vielen Dank!

  2. #2
    Premium-User Avatar von Thomas Herberger
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    Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass gegen "dürfen" nichts spricht.
    Die Frage ist nur, ob es für das Apothekenlabor geeignete Testmedien gibt. Bluttests wären praktikabel, Urintests eventuell, aber wie wollen Sie eine Haaranalyse durchführen?
    Die Firma Gabmed führt in ihrem Sortiment etliche Schnelltests, auch auf die verschiedensten Drogen. Vielleicht werden Sie ja dort fündig.

    T.H.

  3. #3
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    Hallo T.H.,

    in meiner Frage nach dem Drogenscreening waren das „ob“ und auch das „wie“ inbegriffen.
    Da ich selbst von diesem Angebot in einer öffentlichen Apotheke noch nie gelesen habe,
    sind mir auch die dafür notwendigen Probenaufbearbeitungen und Analysegeräte unbekannt.
    Ein erster möglich Hinweis ist dabei tatsächlich die Firma gabmed!

    Vielleicht lassen sich IR-Spektrometer (für Identitätsprüfungen immer häufig im Apothekenlabor genutzt)
    auch zum Drogenscreening verwenden...?!???

    Mit freundlichen Gruß Arnika

  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo zusammen,

    mittlerweile konnte ich die Meinung einer befreundete Apothekerin aus der Rechtsmedizin einholen, die meines Erachtens sehr hilfreich ist:

    "Meiner Meinung nach ist ein Drogenscreening in der Apotheke (mit den entsprechenden Räumlichkeiten) nicht verboten, es gibt allerdings verschiedene Dinge zu beachten:
    1. Für welchen Zweck soll das Drogenscreening sein? Je nach Zweck werden von den entsprechenden Stellen verschiedene Anfoderungen gestellt. Falls z.B. die Ergebnisse zum Abstizenznachweis für eine MPU genutzt werden sollen, wird gefordert, dass ein forensisch akkriditiertes Labor die Analytik durchführt.
    2. Mit welchen analytischen Mitteln soll das Screening durchgeführt werden? Es gibt zum einen Streifenteste, die allerdings nur als Vorteste geeignet sind, meist auch nur für Urin und nicht für Blut. Die Fehlerquote dieser Tests kann unter Umständen sehr hoch sein, sowohl falsch positiv als auch falsch negativ. Von offiziellen Stellen (Polizei, MPU-Stellen, Gerichte) werden nur forensisch verwertbare Nachweismethoden akzeptiert. Das sind validierte, chromatographische Methoden,v.a. GC/MS- und LC/MS- Methoden. Alles andere kommt auch wegen der zu erreichenden Nachweis- und Bestimmungsgrenzen nicht in Frage.
    3. In welchem Material soll das Screening durchgeführt werden? Je nach Asservat (Blut, Urin, Haare) sind Nachweisfenster und Nachweisempfindlichkeiten sehr unterschiedlich und besonders der Nachweis in der Haarmatrix erfordert eine oft recht komplizierte Probenvorbereitung."

    Für einen Service mit rechtsgültigen Charakter scheint es mir für eine gängige deutsche öffentliche Apotheke mehr als aufwändig...

    Viele Grüße,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  5. #5
    Premium-User
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    Sehr geehrter Herr Scholle,

    vielen Dank für ihre Bemühungen!
    Ich sehe nicht nur den Aufwand, sondern auch die damit verbundene Verantwortung die man als Apotheke trägt, selbst wenn man dem Kunden aufklärt, das ein Ergebnis nur als Hinweis gelten kann/ ohne Gewähr gültig ist. Interessant sind die zu diesem Thema passenden Beiträge in der Fachpresse über frei verkäufliche Drogentests aus der Apotheke (http://www.pharmazeutische-zeitung.d...s+in+Apotheken http://www.deutsche-apotheker-zeitun...nden/9266.html).


    Mit besten Grüßen

    Arnika

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