Hallo liebe Kollegen,
wir haben im Kopf, dass die Milchpumpe erst am Rückgabetag taxiert wird und nicht am Abgabetag. Stimmt das?
Praktischer wäre natürlich bereits am Abgabetag zu taxieren und abzurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Hirsch Apotheke
Hallo liebe Kollegen,
wir haben im Kopf, dass die Milchpumpe erst am Rückgabetag taxiert wird und nicht am Abgabetag. Stimmt das?
Praktischer wäre natürlich bereits am Abgabetag zu taxieren und abzurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Hirsch Apotheke
Hallo,
ja, irgend so eine merkwürdige und unpraktische Regelung gibt es da... Mir hat mal jemand von einer AOK erklärt, dass man ja vorher nicht wissen kann, ob die Pumpe nicht vielleicht so lange im Verleih ist, dass die Verleihgebühr den Wert des Hilfsmittels überschreiten würde.
Wir haben uns bewusst dagegen entschieden. Eine Medela Symphony müsste man schon seeeehr lange ausleihen, um den Neuwert zu erreichen. Bei uns läuft das mit den Milchpumpenrezepten so, dass wir die quasi irgendwann taxieren, meist am Tag des Erhalts, und dafür aber ganz genau den Verleihzeitraum draufschreiben. Und wir schicken für jedes Milchpumpenrezept einen Antrag bzw. eine Versorgungsanzeige (ist der gleiche Vordruck), nach dem Bedrucken, egal bei welcher Kasse, so dass wir immer argumentieren können, dass die Kasse jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, unserem Vorgehen zu widersprechen.
Bisher funktioniert es so.
Viele Grüße
Isoprop
Hallo isoprop,
die gleiche Info hatten wir auch.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sammeln wir die Rezepte nun immer bis zum Rückgabetag und reichen sie dann erst ein.
Irgendwo muss es dazu doch einen Gesetzestext im Rahmenvertrag geben. Weiß jemand etwas?
Viele Grüße
Hirsch Apotheke
Liebe Hirsch-Apotheke,
im Rahmenvertrag werden Sie da leider nichts finden, da dieser nur für Arzneimittel gilt.
Für Hilfsmittel gelten extra Verträge zwischen den Krankenkassen und den Verbänden und daher gibt es hier sehr unterschiedliche Regelungen je nach GKV. Daher lässt sich das nicht pauschal beantworten denke ich...
Hier als Beispiel ein Ausschnitt des Hilfsmittelversorgungsvetrages zwischen BAV und AOK Bayern:
Himi.jpg
Im Übrigen würde ich es auch so verstehen, dass man erst am Ende taxieren darf, da ja nur die tatsächliche Verleihdauer abzurechnen ist - könnte ja sein, dass die Pumpe schon früher zurückgegeben wird...
Beste Grüße,
Christina Herrmann
Geändert von Christina Haamann (02.10.2019 um 15:16 Uhr)
Apothekerin bei der pharma4u GmbH
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Hallo Frau Herrmann,
dann werden wir das sicherheitshalber auch so machen.
Viele Grüße
Hirsch Apotheke
Nochmal eine Frage:
Gilt der Versorgungszeitraum ( 28 Tage Mietdauer ) ab dem Ausstellungsdatum des Rezeptes oder dem Vorlagedatum des Rezeptes in der Apotheke??
Viele Grüße
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