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Thema: LM UV-Spektroskopie

  1. #1
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    LM UV-Spektroskopie

    Hallo!

    Im Analytik-Stex von Herbst 2012 (Frage 55) war die Frage, welches Lösungsmittel in einem bestimmten Wellenlängenbereich NICHT geeignet ist.

    Ich möchte gerne wissen, wie man auf die Lösung kommt. Muss ich, um die Frage beantworten zu können, eine Liste an Lösungsmitteln auswendig lernen (wenn ja, welche?) oder kann man sich das irgendwie herleiten? Z.B. indem man versucht, jedes in der Antwort gegebene Molekül zu "berechnen", z.B. 1 Alkyl-Rest entspricht 5nm + 1 N-Rest entspricht 60nm usw....?

    Schonmal vielen Dank!

  2. #2
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    Hey Verena,
    ich habe die Stex Frage jetzt nicht vor mir, aber ich kann mich erinnern, dass ich die UVmax von häufig gefragten LM damals auswendig gelernt habe. Im Steinhilber sind zum Bsp. die wichtigsten genannt oder auch in den Kommentaren der Ratiopharm Klick-CD werden sie erwähnt.

    Alternativ könnte man auch die UVmax abschätzen bzw. grob ausrechnen, was ich aber komplizierter finde, da es einige Regel zum Berechnen gibt, z.B. die Dien-Regel. Auch dies ist im Steinhilber relativ gut erklärt.

    Benzol hat glaube ca. 250nm + 15nm, wenn das Chromophor durch einen Substituenten direkt am Bezol erweitert wird, aber da will ich mich jetzt nicht genau festlegen. Die UVmax erhöht sich auch in Abhängigkeit der Pi-Bindingen (Doppelbindungen) am Chromophor: je mehr desto größer UVmax.

    Mein Tipp: Am besten die 5-10 "Standard-LM" auswendig lernen oder grob die Reihenfolge merken.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Markus Funk
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    Hallo Frau Kirchner!

    Zur Lösung der Aufgabe brauchen Sie die Grenzwellenlängen:

    Lösungsmittel Grenzwellenlänge / nm
    Wasser 200
    Cyclohexan 210
    niedere Alkohole210
    n-Hexan 215
    Diethylether 215
    Acetonitril 220
    Dichlormethan 245
    Chloroform 250
    Tetrachlorkohlenstoff 270
    Benzol 280
    Toluol 290
    Aceton 330
    Schwefelkohlenstoff 380


    Die Grenzwellenlänge ist die Wellenlänge, bis zu der man hinunter messen kann. Bei Benzol bedeutet dies z.B., dann man das UV/Vis-Spektrum nur angefangen bei hohen Wellenlängen (z.B. 800 nm) bis zu 280 nm messen kann. In diesem Bereich absorbiert Benzol nicht und man kann die Absorption der zu untersuchenden Substanz messen. Unterhalb von 280 nm absorbiert dann auch das Lösemittel. Es kann daher nicht mehr sinnvoll eingesetzt werden.

    Meine Empfehlung ist, die Liste für das Staatsexamen auswendig zu lernen. Das ist meiner Meinung nach einfacher und weniger Fehleranfällig als Abschätzungen vorzunehmen.

    Bei den bisherigen Fragen war häufig ein Aromat dabei, und dieser war dann das Lösungsmittel, das (wegen der Pi-Elektronen und der damit verbundenen hohen Grenzwellenlänge) eher ungeeignet war.
    Das IMPP möchte zu dem manchmal hören, dass Wasser, niedere Alkohole und Ether oder gesättigte Kohlenwasserstoffe für die UV/Vis-Spektroskopie geeignet und Benzol und seine Derivate, chlorierte Methane, Schwefelkohlenstoff, Aceton
    eher ungeeignet sind. Aber Achtung: Selbstverständlich kann man auch eine UV/Vis-Messung in Schwefelkohlenstoff durchführen, z.B. falls die Substanz darin besonders gut löslich ist. In diesem Fall kann man aber eben nicht den vollen zur Verfügung stehenden Wellenlängenbereich nutzen.

    Hilft Ihnen das weiter?

    Viele Grüße
    Markus Funk
    Ihr Experte der Foren Pharmazeutische Chemie und Pharmazeutische Analytik sowie Ravati Seminare-Dozent im Bereich Analytik
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  4. #4
    Premium-User
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    Super, vielen Dank für die Antworten! Wie empfohlen lerne ich dann einfach die Liste auswendig.
    Danke!

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