Hallo,
folgende Frage interessiert mich:
Eine Defektur stellt man ja eigentlich nur her wenn es eine häufige Verschreibung auf Rezept ist..
Ist die Verordnung aber nicht rezeptpflichtig und auf einem grünen Rezept.. kann man es trotzdem als Defektur herstellen?
Und die einzeln abgepackten Zubereitungen aus der Defektur (max 100 Stück pro Herstellungstag) auch so verkaufen, weil der Kunde ja eigentlich kein Rezept dafür brauch..
Oder ist eine Abgabe von so einer Defektur verboten?
Wir könnten grüne Rezepte und Privat Rezepte bei einer Revision nachweisen.
Ich hoffe Ihr könnt mir folgen...
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