Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 17

Thema: Erstattungsbeträge

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    02.05.2012
    Beiträge
    12

    Erstattungsbeträge

    Hallo liebe Kollegen,

    ich würde gerne wissen wie hoch die jeweiligen Erstattungsbeträge für die einzelnen Arzneimittel sind.
    Denn sollte die Apothekensoftware am 1.Februar nicht aufgespielt sein, muss ich den Erstattungsbetrag ja manuell vom VK anziehen und auch gesondert auf dem Rezept und der Quittung aufführen. Aber woher weiß ich wie hoch der Betrag ist?

    Weiß da jemand mehr?

    mfG
    Anne

  2. #2
    Premium-User Avatar von Thomas Herberger
    Registriert seit
    09.01.2013
    Ort
    Bruchsal
    Beiträge
    41
    Hallo Frau B.

    vielleicht drehe ich mich jetzt ein wenig im Kreis, es verhält sich doch aber so: Grundlage dafür, dass wir die neuen Erstattungspreise umsetzen können, ist, dass eben diese Preise im ABDA-Stamm eingepflegt sind. Also: Preise gepflegt, Erstattung läuft automatisch; Preise nicht eingepflegt, Erstattung nicht möglich. Wenn natürlich aus irgendwelchen GRünden die Aktualisierung des ABDA-Stamms zum 1. Februar in Ihrer Apotheke nicht gelaufen ist, ist meine Aussage hinfällig, dann haben Sie aber auch noch mehr Probleme - geänderte VK`s, veränderte Rabattverträge usw.

    MfG

    T.H.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    02.05.2012
    Beiträge
    12
    Danke für ihre Antwort Herr Herberger, dann habe ich schonmal nichts verpasst auf diesem Gebiet, was ich vllt. hätte wissen müssen ;-)
    Wir werden es mal abwarten ob die Software so funtkioniert wie wir es uns wünschen.

    mfG
    Anne

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo Frau Buschmann,

    gemäß Informationen vom Datenlieferanten des ABDA- Stammes müssen die betroffenen Herstelller diese Erstattungsbeträge melden und es gibt dafür auch (bereits seit letzem Jahr) ein Feld zur Anzeige beim Artikel.
    Für die Abrechnung mit der GKV ändert sich meines Erachtens nichts, denn hier bringt das Rechenzentrum die Beträge zum Abzug.
    Anders verhält es sich mit der PKV- Abrechnung, hier müssen die Beträge tatsächlich vorab abgezogen werden. Wie das zu händeln ist, sollten sie nochmal mit ihrem Verband absprechen. Soweit ich weiß, ist hierfür neben dem betroffenen Artikel eine Sonder-PZN aufzubringen und der Abzugsbetrag auszuweisen.

    MfG
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  5. #5
    Hallo Frau Buschmann,
    der mit dem AMNOG neu eingeführte §130b SGB V sieht vor, dass ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharm. Unternehmers vereinbart wird. Der Unternehmer gewährt somit den Rabatt bei der Abgabe, der Großhandel reicht ihn an die Apotheke weiter, und diese gewährt ihn der Kasse bzw. dem Privatpatienten. D.h. beim Einkauf der Apotheke muss auf die Rabattierung durch GH oder Direktlieferanten geachtet werden. Meines Wissens weisen dies die GH ab 01.02. auf den Rechnungen und Lieferscheinen aus.
    Zudem ist der Erstattungsbetrag ab 01.02. im ABDA-Artikelstamm hinterlegt und sollte daher in ihrer Software abgebildet sein. Die meisten Softwarehäuser haben ihre Kunden über diese Änderungen in den vergangenen Wochen oder Tagen informiert.

    Viele Grüße
    Uli Brunner
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  6. #6
    Premium-User Avatar von Thomas Herberger
    Registriert seit
    09.01.2013
    Ort
    Bruchsal
    Beiträge
    41
    Zitat Zitat von Elke Schröder Beitrag anzeigen
    Anders verhält es sich mit der PKV- Abrechnung, hier müssen die Beträge tatsächlich vorab abgezogen werden. Wie das zu händeln ist, sollten sie nochmal mit ihrem Verband absprechen. Soweit ich weiß, ist hierfür neben dem betroffenen Artikel eine Sonder-PZN aufzubringen und der Abzugsbetrag auszuweisen.
    Genauso ist es, aber auch hier hilft die Software weiter. Ich kann jetzt natürlich nur für unser System (Prokas von Awinta) sprechen, aber hier soll das alles automatisch funktionieren.
    Wird also z.B. Brilique auf Privatrezept eingegeben, wird automatisch eine Zeile mit der Sonder-PZN erzeugt und gedruckt, dann folgt die reguläre Zeile mit abgerechneter PZN und regulärem VK und schließlich als dritte Zeile der Abzugsbetrag, so dass der PKV-Kunde nur den Erstattungspreis bezahlen muss.

    MfG

    T.H.

  7. #7
    Premium-User
    Registriert seit
    22.03.2011
    Beiträge
    142
    Zitat Zitat von Thomas Herberger Beitrag anzeigen
    Ich kann jetzt natürlich nur für unser System (Prokas von Awinta) sprechen, aber hier soll das alles automatisch funktionieren.
    Bis zu diesem Tag dann einfach Sonder-PZN von Hand eingeben, Betrag eingeben, Retoure, PZN und Betrag auf Rezept von Hand eintragen, Gesamtsumme mit Tipp-Ex entfernen, Betrag von Hand ändern.

    Automatische Version wird "zeitnah" (ahhhja) zur Verfügung gestellt.
    Ich warte auf den Tag an dem einfach einmal an einem Stichtag die Software stimmt...

  8. #8
    Premium-User Avatar von Aline Rühtz
    Registriert seit
    06.11.2012
    Beiträge
    14
    Zitat Zitat von Kerstin Magnago Beitrag anzeigen
    Bis zu diesem Tag dann einfach Sonder-PZN von Hand eingeben, Betrag eingeben, Retoure, PZN und Betrag auf Rezept von Hand eintragen, Gesamtsumme mit Tipp-Ex entfernen, Betrag von Hand ändern.

    Automatische Version wird "zeitnah" (ahhhja) zur Verfügung gestellt.
    Ich warte auf den Tag an dem einfach einmal an einem Stichtag die Software stimmt...
    Das verstehe ich ehrlich gesagt jetzt nicht so richtig.. also der Betrag, der erstattet wird, erscheint schon in der Software und diesen muss ich dann nacgucken und per Hand eintragen? Und was meinen Sie mit Retoure? Tut mir leid, blicke da irgendwie noch nicht ganz durch. Und das betrifft doch "nur" die AM, die neu auf den Markt kommen/kamen und laut AMNOG einer Zusatznutzenbewertung unterworfen wurden, oder? Dann stellt sich nämlich für mich die nächste Frage, welche Präparate das alles betrifft. Muss ich dann beim GBA nachgucken, welche das sind, damit ich im Apothekenalltag überhaupt weiß, wo ich das dann per Hand nachtragen muss auf den PKV-Rezepten? Oder gibt es dafür bereits eine Liste? (habe bisher nichts hilfreiches beim HAV oder GBA gefunden)

  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo Frau Rühtz,
    ich habe das bisher ebenso wie Sie verstanden, so dass dieses Prozedere nicht jedes Arzneimittel betrifft, das zu Lasten der PKV abrechnet wird, sondern nur einige wenige, z.B. Brilique.

    Ich finde den Einwand von Frau Rühtz berechtigt, dass es zu aufwändig ist, nachzuschauen welche AM dies denn überhaupt betrifft.
    Weiß jemand, welche AM außer Brilique (Ticagrelor) betroffen sind und kann der Computer dies immer noch nicht automatisch bei Eingabe eines Privatrezeptes?
    Der Fall kam bei uns zum Glück noch nicht vor, ich habe es probehalber mal mit pharmatechnik ausprobiert und es hat irgendwie nicht geklappt.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  10. #10
    Premium-User
    Registriert seit
    22.03.2011
    Beiträge
    142
    Zitat Zitat von Aline Rühtz Beitrag anzeigen
    Das verstehe ich ehrlich gesagt jetzt nicht so richtig.. also der Betrag, der erstattet wird, erscheint schon in der Software und diesen muss ich dann nacgucken und per Hand eintragen? Und was meinen Sie mit Retoure? Tut mir leid, blicke da irgendwie noch nicht ganz durch.

    Das war nur ein Seitenhieb auf das von Herrn Herberger erwähnte Prokas-System.

    DAa sollte ja alles automatisch funktionieren, tat es zum Stichtag natürlich nicht. Das von mir erwähnte Prozedere war dann der umständliche Übergangsweg.

    Inzwischen läuft das allerdings in der Tat vollautomatisch, dh man scannt das entsprechende Präparat nur ein, das System bederuckt dann automatisch das Rezept richtig und zeigt den zu zahlenden Betrag an.

    Sollten Sie auch Prokas nutzen, so müssen Sie sich keine Gedanken mehr machen.

Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •