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Thema: Keppra bei Barmer/Gek zuzahlungsfrei?! Differenz zwischen KK und Kassenprogramm

  1. #1
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    Keppra bei Barmer/Gek zuzahlungsfrei?! Differenz zwischen KK und Kassenprogramm

    Vorab:Wir sind eine Apotheke in Hamburg (Filiale, die Hauptapotheke liegt in Schleswig Holstein= Die Abrechnung erfolgt nach SH Verträgen)

    Liebe Kollegen,
    Ein Patient hat sich bitterlich beschwert, das er die 10 Euro Zuzahlung für seine Keppra 1000mg Tabletten 100 Stück bezahlen müsse.
    Er ist nicht zuzahlungsbefreit.
    In seiner vorherigen Stammapotheke hätte er seit über einem Jahr diese Zuzahlung nicht leisten müssen.
    Ich und meine Kollegen waren sehr verwundert darüber.
    Das Kassenprogramm Awinta/ Pro Medisoft zeigt 10 Euro Zuzahlung an.
    Mir und meinen Kollegen ist aus der Erinnerung kein Fall von Keppra bekannt, wo die Zuzahlung weggefallen sei.
    Der Patient beharrte da drauf, diese Auskunft von einem Mitarbeiter der Barmer/GEK bekommen zu haben. Und konnte den Mitarbeiter auch benennen. (Er hatte eine Visitenkarte dabei.)
    Meine Kollegin rief bei der Barmer/Gek an und erhielt die Auskunft, das der Patient natürlich diese Zuzahlung leisten müsse. Es erfolgte ein wildes Hin- und Hergerreiche des Telefons, da der Patient dies auch noch selber hören musste.

    Keine 10 Minuten später, nach Verlassen der Apotheke durch den Patienten, betrat der vorher namentlich benannte Mitarbeiter der Barmer die Räumlichkeiten.
    Jetzt wird es richtig interessant.
    Er zeigte uns auf der Seite der Barmer/Gek eine Arzneimittel Liste wo zuzahlungsbefreits Arzneimittel aufzufinden sind. (stichwortsuche: zuzahlungsbefreit)

    Wo Keppra 1000 als zuzahlungsbefreit angezeigt wird (!)

    https://ext.barmer-gek.de/arzneimitt...ittelsuche.jsp

    Wir sind derzeit noch am Nachforschen, warum dies bei unserem Kassensystem mit 10 Euro angezeigt wird, zumal der Patient diese Tabletten ja nicht erst seit gestern bekommt.

    Auf Rückfrage bei der Narz wurde uns mitgeteilt, das die 10 Euro bezahlt werden müssen.
    Wir werden uns noch mit der ABDA und dem Softwarehaus in Verbindung setzen.
    Desweiteren überlege ich, beim Verband und der Kammer nachzufragen.
    Was zeigt Ihr Kassensystem an?
    Wie ist das richtige Vorgehen in diesem Fall?
    Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
    Mit freundlichen Grüssen
    AuroraBorealis
    Geändert von auroraborealis (17.03.2011 um 22:06 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Tag Frau Borealis,

    ich habe in unserem Softwarehaus die Möglichkeit, alte Datenstände nachzuschauen und habe herausgefunden, dass im Juli 2010 tatsächlich Keppra 1000 mg 100 Tabletten für alle IK Nummern der Barmer und GEK zuzahlungsfrei waren. Diese Zuzahlungsbefreiung ist an die damals gültigen Rabattvereinbarungen gekoppelt. Da diese sich jederzeit ändern können, kann sich auch die Zuzahlung ändern (es gibt z.B. auch halbe Zuzahlungen).
    Aktuell (Datenstand 15.03.11, aber auch schon 01.03.11) ist eine Zuzahlung von 10 € zu leisten.
    Daher würde ich sagen, dass die Liste auf der Homepage der Barmer veraltet ist. Vielleicht sollten Sie dazu noch mal bei der Barmer nachfragen, welchen Stand die Liste hat.....

    Mit freundlichen Grüßen

    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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