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Thema: Urlaubsberechnung bei Teilzeitkräften

  1. #1
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    Urlaubsberechnung bei Teilzeitkräften

    Sehr geehrter Herr Hassel,

    wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften?

    Ich arbeite in der einen Woche 4 und in der anderen durch den Samstag 5 Tage. Mein Arbeitgeber möchte dann mit 4,5 Tagen rechnen,so dass ich 24,75 (33/6*4,5) Tage Urlaub hätte. Bei meinem früheren Arbeitgeber habe ich genauso gearbeitet, hatte aber 27,5 (33/6*5) Tage Urlaub. Welche Berechnung ist denn jetzt richtig? Bei einem Vollzeitmitarbeiter, der in der einen Woche 5 und in der anderen 6 Tage arbeitet wird ja auch nicht mit 5,5 Tagen sondern 6 Tagen gerechnet. Vielleicht ist das aber auch nur ein Denkfehler von mir. Falls ich aber recht habe, könnten Sie mir dann auch schreiben, wo ich diese Berechnung finden kann, so dass ich, meinem Arbeitgeber gegenüber, damit argumentieren kann.

    Für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nadine Wegner

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Wegner,

    der Bundesrahmentarifvertrag gibt in §11 den Erholungsurlaub in Werktagen an. Somit beträgt der Anspruch für Mitarbeiter 33 Arbeitstage pro Jahr, wenn dieser eine 6-Tage-Woche hat. Der Samstag zählt dabei genau wie alle anderen Tage außer Sonntag als Werktag (es ist auch unerheblich, ob samstags nur halbtags gearbeitet wird, urlaubstechnisch ist auch für einen Samstag ein voller Urlaubstag zu nehmen).

    Dies bedeutet, dass für eine Umrechnung bei Teilzeitkräften der Samstag ebenfalls wie alle anderen Werktage zu zählen ist: 33/6*4,5 ist somit in Ihrem Fall die richtige Formel. Auch bei einem Vollzeitmitarbeiter, der jeden 2. Samstag arbeitet, wäre der Urlaub nach 33/6*5,5 zu berechnen.
    Insofern ist die Berechnung, so wie sie in Ihrer jetzigen Apotheke durchgeführt wird, richtig.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort

  4. #4
    Premium-User
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    Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften mit unterschiedlichen Arbeitszeiten:
    Bspl: Mo 9 Stunden, Dienstag: 6 Stunden, Mittwoch und Donnerstag 5 Stunden.
    Es ist auffällig geworden, dass Urlaub häufiger an den Tagen mit langer Arbeitszeit genommen wird,
    was zu einem mehr an Urlaubsstunden führt und gegenüber den vollzeitbeschäftigten unfair erscheint.
    Konkret macht dies bei zwei Mitarbeitern jeweils rund zwei Tage aus.
    Wäre es in Ordnung den Urlaub für diese Kräfte in Stunden umzurechnen?

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Herr Stoodt,
    die Umrechnung des Urlaubsanspruchs in Stunden ist leider nicht zulässig.
    BRTV § 11 regelt " Der Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers
    liegende Gründe machen einen Teilurlaub erforderlich". Weiter heißt es hier "Eine Gewährung des Urlaubs nur in kleinen Raten ist unzulässig". Da der Urlaub der Erholung dienen soll, empfehle ich anzuweisen, dass dieser am Stück zu nehmen ist.
    Viele Grüße
    Martin Hassel
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