Sehr geehrter Herr Hassel,
wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften?
Ich arbeite in der einen Woche 4 und in der anderen durch den Samstag 5 Tage. Mein Arbeitgeber möchte dann mit 4,5 Tagen rechnen,so dass ich 24,75 (33/6*4,5) Tage Urlaub hätte. Bei meinem früheren Arbeitgeber habe ich genauso gearbeitet, hatte aber 27,5 (33/6*5) Tage Urlaub. Welche Berechnung ist denn jetzt richtig? Bei einem Vollzeitmitarbeiter, der in der einen Woche 5 und in der anderen 6 Tage arbeitet wird ja auch nicht mit 5,5 Tagen sondern 6 Tagen gerechnet. Vielleicht ist das aber auch nur ein Denkfehler von mir. Falls ich aber recht habe, könnten Sie mir dann auch schreiben, wo ich diese Berechnung finden kann, so dass ich, meinem Arbeitgeber gegenüber, damit argumentieren kann.
Für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Wegner
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