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Thema: Private Rente steuerlich absetzen?

  1. #1
    Premium-User
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    Private Rente steuerlich absetzen?

    Hallo!

    Das Jahr neigt sich dem Ende - die Steuererklärung naht.

    Ich zahle jeden Monat in eine Private Rentenversicherung ein (kein Riester, kein BAV), kann ich dies steuerlich geltend machen ?!
    Oder wird dies automatisch ans Finanzamt übermittelt wie die Krankenkassenbeiträge (die muss ich doch auch nirgends eintragen da alles automatisch übermittelt wird, oder !?)

    Vielen Dank!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christian Freischlader
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    32
    Hallo Frau Schiel,

    Beiträge zu privaten Rentenversicherungen können nur dann steuerliche geltend gemacht werden, wenn bestimmte gesetzliche Vorrausetzunge für den sog. Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG erfüllt sind. Die Beiträge zählen dann zu den sog. Vorsorgeaufwendungen, welche grundsätzlich bis zu bestimmten Höchstbeträgen abzugsfähig sind.
    Zu den abzugsfähigen Beiträgen der Altersvorsorge gehören solche zu zertifizierten Rentenverträgen im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004. Der Rentenversicherungsvertrag muss zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung dienen und darf nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen.

    Ergänzend kann die Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit oder von Hinterbliebenen integriert sein. Die Ansprüche aus der Versicherung dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen.

    Ob diese Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind, können Sie dem Verscherungsschein entnehmen oder auf Nachfrage bei Ihrem Versicherungsagenten erfahren.

    Neben Arbeitgebern müssten auch Krankenversicherungen die Finanzämter über die gezahlten und zurückerstatteten Beiträge informieren. Darüber hinaus sind auch die privaten Rentenversicherungen verpflichtet, Beiträge zu Riester- oder Rüruprenten zu melden. Insofern erlang also das Finanzamt automatisch Kenntnis von Ihren gezahlten Beiträgen.

    Dennoch benötigten Sie diese Daten ebenfalls. Sie müssen die Beträge nämlich weiterhin in ihrer Steuererklärung angeben. Sie sind daher auf die Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse und Versicherungen angewiesen. Andernfalls könnten sie nicht prüfen, ob die an das Finanzamt übermittelten Daten stimmen und damit korrekte Berücksichtigung in Ihrer Steuerklärung gefunden haben.

    TIPP: Die Eintragungen zu Krankenversicherungsbeiträgen erfolgt auf der Anlage Vorsorgeaufwand ab der Zeile 12 (gesetzliche Versicherung) bzw. ab der Zeile 31 (private Versicherung). Die Beiträge zum Versorgungswerk werden in Zeile 5 und die Beiträge zu begünstigten privaten Rentenversicherungen in Zeile 7 eingetragen. Wenn Sie zusätzliche eine Riesterrente abgeschlossen haben, sind die erforderlichen Angaben –trotz elektronischer Übermittlung an das Finanzamt- in der Anlage AV zu machen.

    Viele Grüße aus Koblenz
    Christian Freischlader

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