Ich schreibs jetzt mal auch hier rein
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Und zwar: Ärztin aus Augsburg verordnet Medikinet 20mg N2 50 tab x4 (A ist mit drauf). Wir haben alle gerätselt, ob da jetzt das "!" noch mit draufmuss und zur Sicherheit dort angerufen. Die Ärztin hat sich ordentlich echauffiert und gemeint, da muss nix drauf, da Bundesrecht (BtM-Verschreibungsverordnung) Länderrecht (Absprache KV-BAV) schlage und überhaupt habe sie dagegen geklagt und Recht bekommen.
Stimmt das nun? Ich meine, mich zu erinnern, das schon mal gehört zu haben, aber ich könnt's nicht beschwören. Ich hab auch keinen Bock, ne Retax zu kriegen, auch wenn die Ärztin irgendwen verklagt hat (da gings auch irgendwie um ihren Praxisregress).
Abgesehen davon, dass ich auch EIGENTLICH überhaupt keinen Bock hab mich mit dem Mist beschäftigen zu müssen und mich dann von ihr anpflaumen zu lassen
ätz.
dennoch schöne vorweihnachtliche Grüße
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