Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Doxycyclinhyclat als Tieratzneimittel

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    25.10.2011
    Ort
    Vechelde
    Beiträge
    13

    Frage Doxycyclinhyclat als Tieratzneimittel

    Hallo,

    ich habe eine folgende Frage, wir haben heute ein Rezept vom Tierarzt über Doxycylinhyclat 200 mg 200 Stück für einen Hund erhalten. Leider gibt es dieses Arzneimittel nicht als Tierarznei, sondern als Humanarzneimittel.

    Meine Frage ist, ob ich es ausreicht, rein rechtlich gesehen, wenn ich den Arzt darüber informiere, dass es nur Humanarzneimittel mit diesem Wirkstoff in der Stärke gibt und auf dem Rezept "lt. Rücksprache Doxycyclin von der Firma XY 200 mg 200 St abgegeben" ergänze oder ob ich ein neues Rezept über ein namentlich verordnetes Doxycyclin brauche?


    Vielen Dank schon mal im voraus


    Viele Grüße

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    444
    Hallo Frau Bertram,

    es gibt ein zugelassenes Veterinärarzneimittel für Hunde (Ronaxan 100 VET).
    Zwar nicht in der Dosierung, aber das sollte nicht zählen. Übrigens: 10 mg pro kg Körpergewicht laut Gebrauchsinformation.

    Aus eigenem Interesse des Arztes würde ich also ein neues Rezept erbitten.

    Als Info und Quelle siehe http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__56a.html

    Bin gerade kurz angebunden (passt zum Thema :J ), sonst hätte ich Ihnen die Stellen herauskopiert.

    VG,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Zitat Zitat von Oliver Scholle, Dipl.-Pharm. Beitrag anzeigen
    Bin gerade kurz angebunden (passt zum Thema :J )
    Hi hi

    Hallo Frau Bertram,
    Herr Scholle hat den entsprechenden link ja bereits mitgeliefert. Für alle ebenfalls kurz angebundenen Leser hier eine Übersicht der für diese Frage relevanten Stellen.

    §56 AMG:

    (1) Der Tierarzt darf für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Arzneimittel dem Tierhalter nur verschreiben oder an diesen nur abgeben, wenn

    3. sie nach der Zulassung für das Anwendungsgebiet bei der behandelten Tierart bestimmt sind,

    (2) Soweit die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ansonsten ernstlich gefährdet wäre und eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu befürchten ist, darf der Tierarzt bei Einzeltieren oder Tieren eines bestimmten Bestandes abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3, nachfolgend bezeichnete zugelassene oder von der Zulassung freigestellte Arzneimittel verschreiben, anwenden oder abgeben:

    1. soweit für die Behandlung ein zugelassenes Arzneimittel für die betreffende Tierart und das betreffende Anwendungsgebiet nicht zur Verfügung steht, ein Arzneimittel mit der Zulassung für die betreffende Tierart und ein anderes Anwendungsgebiet;
    2. soweit ein nach Nummer 1 geeignetes Arzneimittel für die betreffende Tierart nicht zur Verfügung steht, ein für eine andere Tierart zugelassenes Arzneimittel;
    3. soweit ein nach Nummer 2 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein zur Anwendung beim Menschen zugelassenes Arzneimittel


    Fazit: Wenn es Tierarzneimittel gibt, sind diese bevorzugt zu verordnen und abzugeben.

    Schönen Feierabend.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    25.10.2011
    Ort
    Vechelde
    Beiträge
    13
    Vielem lieben Dank für die schnellen Antworten! Sie haben mir sehr weiter geholfen. Gute Nacht an alle! Viele liebe Grüße !!!

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •