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Thema: Urlaub in Tage umrechnen

  1. #1
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    Urlaub in Tage umrechnen

    Hallo Herr Hassel,

    ich habe das 3.StEx bestanden und arbeite ab Februar in einer Apotheke für 35 Wochenstunden und habe einen festen Wochentag frei und arbeite jeden zweiten Samstag.
    Da hat man ja 33 Tage nach Tarif Urlaub. Meine Chefin hat vorgeschlagen, dass sie den Urlaub umrechenen kann (das macht sie bei anderen nicht-vollzeit-mitarbeitern auch so).

    Wie nimmt man dann Urlaub? Exakt tageweise?

    Danke
    Paula

  2. #2
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
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    Hallo,
    ich bin zwar nicht Herr Hassel, antworte aber trotzdem.

    Wir rechnen den Urlaub auch um. Dann muss man nur noch an den Tagen Urlaub nehmen, an denen man auch wirkllich gearbeitet hätte.
    In deinem Beispiel arbeitest du 4 Tage und jeden zweiten Samstag, also ein halber Samstag pro Woche, in Summe: 4,5 ARBEITStage pro Woche (im Gegensatz zu 6 WERKtagen).
    33*4,5/6=24,75
    Wenn du eine Woche Urlaub nimmst, musst du also nicht 6 Urlaubstage abziehen, sondern, je nach Woche 4 oder 5 Tage (je nach Samstag).

    Alles klar?
    Viele Grüße und einen schönen dritten Advent
    Stefanie Hitrov

  3. #3
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    Warum rechnet man denn mit 4,5 Tagen? Ein Vollzeitmitarbeiter, der in der einen Woche 5 und in der nächsten 6 Tage mit dem Samstag arbeitet, hat doch auch einen Anspruch auf die vollen 33 Tage Urlaub. Müsste man dann nicht eigentlich mit 5 Tagen rechnen, also 33/6=5,5*5=27,5 Tage?

    Gruß
    Nadine

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,

    ich habe gerade die Frage im Parallelthread beantwortet..

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Die Antwort von Herrn Hassel finden Sie hier:
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...lzeitkr%E4ften
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
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    Hallo,

    ich habe auch eine Frage zum Thema Urlaub.
    Wenn man im Kalenderjahr 2013 8 Monate in einer Apotheke gearbeitet hat. Beispielsweise bis zum 31.8.2013 dort arbeiten wird (also 8 Monate). Rechnet man dann die restlichen Urlaubstage um auf die 8 Monate, d.h. mal 8/12 oder stehen einem die Urlaubstage fürs ganze Jahr zu?
    Gibt es nicht eine Regelung, die besagt, dass einem die Urlaubstage für 12 Monate zustehen,wenn man mehr als 6 Monate in dem Betrieb gearbeitet hat?
    Wie ist dies im BRTV geregelt ?

    Viele Grüße & Vielen Dank schonmal :-)

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Apotheke,

    Zitat Zitat von apotheke Beitrag anzeigen
    Rechnet man dann die restlichen Urlaubstage um auf die 8 Monate, d.h. mal 8/12
    Ja, richtig!

    Zitat Zitat von apotheke Beitrag anzeigen
    Gibt es nicht eine Regelung, die besagt, dass einem die Urlaubstage für 12 Monate zustehen,wenn man mehr als 6 Monate in dem Betrieb gearbeitet hat?
    Nein, eine solche Regelung gibt es im BRTV für Apothekenmitarbeiter nicht.

    Zitat Zitat von apotheke Beitrag anzeigen
    Wie ist dies im BRTV geregelt ?
    Im BRTV steht hierzu: Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter Anspruch auf 1/12 des tariflichen Jahresurlaubs.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
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    Sehr geehter Herr Hassel,
    ich habe ihren Beitrag zur Berechnung der Urlaubstage gelesen,komme aber trotzdem nicht zu recht.
    Ich arbeite insgesamt 30,5Stunden in einer Woche,die Zahl ergibt sich wie folgt:
    Woche1: Mo,Di,Do und Freitag = 27St.
    Woche2:Mo,Di,Do,Freitag und Samstag = 34St

    Hab somit immer Mittwochs frei.
    Meine Frage lautet, wie berechne ich meinen Urlaub in Tagen und oder Stunden?
    Rechne ich mit 4,5 oder mit 5,5,den rechne ich mit 4,5 habe ich dann 24,75 Tage und wenn ich mit 5,5 rechne dann habe ich 30,25 Tage Urlaub.

    Wäre Ihnen Dankbar wenn Sie mir eine Antwort geben würden.

  9. #9
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Hamidi,

    der Tarifvertrag und das Bundesurlaubsgesetz rechnen den Urlaub immer nach Tagen und nicht nach Stunden aus. Insofern haben Sie eine 4,5-Tage Woche. Dies gilt, obwohl Sie unterschiedliche Wochenstundenzahlen haben. Für jeden Urlaubstag, der ein Arbeitstag wäre, muss ein Tag Urlaub genommen werden. Ihre Gesamturlaubszahl beträgt(ausgehend vom Tarifvertrag) 33 : 6 X 4,5=24,75=25 Arbeitstage.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  10. #10
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    Danke Herr Hassel

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