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Thema: Grünes Rezept bei Krankenkassen abrechenbar??

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Grünes Rezept bei Krankenkassen abrechenbar??

    Hallo zusammen,

    gerade eben bin ich auf der Site der Roten Liste auf Folgendes gestoßen:

    "Im Rahmen des Beratungsgesprächs muss der Arzt seine Patienten
    darüber aufklären, dass sie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige
    Arzneimittel im Allgemeinen selbst tragen müssen. Diese
    Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung im Sinne der
    Abgabenordnung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht
    werden
    .
    Seit Januar 2012 können auch gesetzliche Krankenkassen nicht verschreibungspflichtige
    aber apothekenpflichtige Arzneimittel ihren Versicherten
    als Satzungsleistungen anbieten. Für eine Krankenkassenerstattung
    kann eine ärztliche Verordnung auf dem Privatrezept oder
    dem Grünen Rezept vorausgesetzt werden
    ." (Link: http://www.rote-liste.de/Online/text...nes_rezept.pdf)

    Ich bin da irritiert:
    1. Können nur Medikamente, die auf Rezept (Egal welche Farbe) bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angegeben werden?
    2. Kann nun auch das Grüne Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden? Bisher war ich der Meinung, daß nur das Rosa- oder das Privatrezept einreichbar ist.

    Danke im Voraus,

    Christoph Stackmann

  2. #2
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    Hallo,

    1. Keine wirkliche Ahnung, hab das aber auch mal gehört und empfehle den Kunden mit Steuererklärung immer, sich grüne Rezepte geben zu lassen, wenn sie mit "Banalitäten" beim Arzt sind.

    2. Damit hat zumindest die Techniker Krankenkasse jüngst angefangen. Da gabs hier mal ne Meldung: http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...no_cache=1?t=1

    Lg
    Isoprop

  3. #3
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,
    dazu mein Kommentar:

    1. Können nur Medikamente, die auf Rezept (Egal welche Farbe) bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angegeben werden?
    Für die Steuer wird tatsächlich empfohlen, sich die Medikamente auf einem grünen Rezept verordnen zu lassen, siehe:
    http://download.gesundheitshilfe.de/arz00010.pdf

    Jedoch finde ich keine direkte Quelle im Gesetz. Im EStG gibt es zu den außergewöhnlichen Belastungen folgenden Paragraphen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
    Dort geht es vor allem um die "zumutbare Belastung" prozentual des Einkommens.


    2. Kann nun auch das Grüne Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden? Bisher war ich der Meinung, daß nur das Rosa- oder das Privatrezept einreichbar ist.
    Das Beispiel, an welches ich auch sofort gedacht habe, hat isoprop ja bereits erwähnt.
    Die Techniker Krankenkasse nutzt hiermit die Möglichkeit, die ihr mit dem Versorgungsstrukturgesetz erst eröffnet wurde: Seitdem DARF die GKV nun diese Leistung anbieten.

    Details zu den Regularien finden sich in der folgenden Infobroschüre:
    http://www.tk.de/centaurus/servlet/c...zneimittel.pdf

    Viele Grüße,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  4. #4
    Premium-User
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    Irre ich mich bei der Annahme, dass das grüne Rezept auch ein Privatrezept ist? Egal, welche Farbe oder Form, wenn da die Mindestangaben drauf sind, ists doch ein Privatrezept (Auch wenn der Satz mit der Nicht-Erstattungsfähigkeit mit draufsteht). Wir haben ab und an Kunden, die zB Malarone oder Impfstoffe auf grünen Rezepten haben und die dann selber einreichen (bei manchen gesetzlichen wird da ja ein Teil erstattet).
    Meines Wissens kann man tatsächlich (nur) die Privatrezept-Ausgaben bei der Steuer absetzen (desw gleiche Empfehlung für die Kunden - bei jeder Arztempfehlung Privatrezept ausstellen lassen ).
    Geändert von Lea Leiss (28.12.2012 um 07:03 Uhr)

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Tag Frau Leiss,

    Zitat Zitat von Lea Leiss Beitrag anzeigen
    Wir haben ab und an Kunden, die zB Malarone oder Impfstoffe auf grünen Rezepten haben und die dann selber einreichen
    Verschreibungspflichtige Medis haben auf grünem Rp nichts zu suchen. Das die Ärzte es trotzdem machen, legalisieert dieses vorgehen nicht. Schauen Sie mal den Thread unter diesem link an, in dem bereits ausführlich über das Thema "grünes Rezept" diskutiert wurde.

    https://www.pharma4u.de/forum/showth...r-Arzneimittel

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    2. Kann nun auch das Grüne Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden? Bisher war ich der Meinung, daß nur das Rosa- oder das Privatrezept einreichbar ist. Das Beispiel, an welches ich auch sofort gedacht habe, hat isoprop ja bereits erwähnt.
    Die Techniker Krankenkasse nutzt hiermit die Möglichkeit, die ihr mit dem Versorgungsstrukturgesetz erst eröffnet wurde: Seitdem DARF die GKV nun diese Leistung anbieten.
    da ich selber bei der Techniker bin und das schon genutzt habe, kann ich Folgendes dazu sagen. Die Techniker ersetzt bestimmte alternative Arzneimittel, für die eine Verordnung durch den Arzt vorliegt. Egal ist dabei, ob diese Verordnung auf einem grünen oder auf einem Privatrezept vorliegt (ich habe beides schon eingereicht und erstattet bekommen), wichtig ist, dass der Arzt es unterschrieben hat.
    (Es wird übrigens nicht alles erstattet, sondern nur bestimmte Mittel, die auf einer gesonderten Liste bei der Techniker stehen).

    Ebenso ist es bei der Steuer relevant, dass für die Steuererklärung nur solche Arzneimittel einbezogen werden können, für die eine Verordnung vom Arzt vorliegt. Auch hier kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, dass der Steuerberater sowohl die grünen Rezepte als auch Privatrezepte dazu nutzt.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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