Hallo zusammen,
gerade eben bin ich auf der Site der Roten Liste auf Folgendes gestoßen:
"Im Rahmen des Beratungsgesprächs muss der Arzt seine Patienten
darüber aufklären, dass sie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel im Allgemeinen selbst tragen müssen. Diese
Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung im Sinne der
Abgabenordnung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht
werden.
Seit Januar 2012 können auch gesetzliche Krankenkassen nicht verschreibungspflichtige
aber apothekenpflichtige Arzneimittel ihren Versicherten
als Satzungsleistungen anbieten. Für eine Krankenkassenerstattung
kann eine ärztliche Verordnung auf dem Privatrezept oder
dem Grünen Rezept vorausgesetzt werden." (Link: http://www.rote-liste.de/Online/text...nes_rezept.pdf)
Ich bin da irritiert:
1. Können nur Medikamente, die auf Rezept (Egal welche Farbe) bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angegeben werden?
2. Kann nun auch das Grüne Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden? Bisher war ich der Meinung, daß nur das Rosa- oder das Privatrezept einreichbar ist.
Danke im Voraus,
Christoph Stackmann
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