Hallo zusammen!
Ich hatte da mal wieder zwei Spezialfälle:
1.) Fentanyl Hennig 50 µg/h PFT 10 St. Krankenkasse BKK Pfaff hat Rabattvertrag mit Pfizer und einer Packung mit nur 9 St.
Wunderbar, die Kollegin hatte die Packung auch schon abgegeben bevor ich das Rezept zu Gesicht bekam, von daher war nix mehr mit pharm. Bedenken wegen der Stückzahl. Grundsätzlich kann ich ja weniger abgeben, habe dies auf dem Rezept dokumentiert und auch den Arzt informiert, damit er auch die abweichende Menge dokumentieren kann. Beim nächsten Mal wollte er auch das Rezept direkt auf den Rabattvertragspartner ausstellen, von daher dieser Fall nur einmalig bleiben. Geht das denn BTM-rechtlich alles so in Ordnung?
2.) Ritalin 10 mg TAB 60 St. Krankenkasse KKH hat Medikinet 50 St. im Rabattvertrag
Auch hier habe ich den Arzt informiert und dies auf dem Rezept vermerkt.
Boah, diese Krankenkassen, von der Praxis und von anderen Vorschriften keine Ahnung...
Viele Grüße
Kristina Verhoeven
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