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Thema: Feiertage

  1. #1
    Premium-User
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    Feiertage

    Hallo!

    Aufgrund der anstehenden Feiertage habe ich eine Frage.

    Ich Arbeite 40 Stunden die Woche, Montags allerdings 10 Stunden, Freitags frei.

    a) Weihnachten fällt auf einen Montag - wir haben allerdings nur bis 13 Uhr geöffnet. Mache ich dann Minusstunden?

    b) wenn an einem Freitag ein Feiertag ist, werden mir dann Stunden gut geschrieben obwohl ich Frei habe oder ist das einfach "Pech"

    c) in der allg. Arbeitswelt kenne ich es so, dass Weihnachten und Silvester als je 1/2 Feiertag gelten - d.h. um an beiden Tagen frei zu haben würde man nur einen Urlaubstag benötigen ?!

    d) Für Dezember stehen mit 33/12, also 2.75 Tage Urlaub zu Verfügung, wird aufgerundet auf 3 Tage oder wird das in Stunden umgerechnet !?

    Vielen Dank !

  2. #2
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
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    Hallo,
    ja, ist gar nicht so einfach...
    sicher weiß ich:
    Heilig Abend ist ab 14 Uhr Feiertag, Silvester nicht (!)
    Heilig Abend fallen also keine Minustunden an.

    Aber mich würde interessieren, wie es Silvester aussieht!

    Die Urlaubstage werden fürs Jahr ausgerechnet und bei auftretenden Kommastellen aufgerundet, wobei sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten die Umrechnung in Urlaubstage pro Arbeitstage (statt Werktage) empfehlen würde: (Siehe Tarifvertrag)
    angenommen Mo-Do, Fr frei, jeden 2. Sa wären dann 4,5 Arbeitstage pro Woche,
    Man rechnet dann 33 * Arbeitstage (4,5) / Werktage (6) = 24,75 und das wird auf 25 aufgerundet. So braucht man nur Urlaubstage an Tagen zu berechnen, an denen man im Betrieb anwesend wäre (also wäre Fr kein Urlaub zu nehmen)

    Wenn am freien Tag ein Feiertag ist, ist das wie Urlaub - frei ist frei - ;-)

    Ich hoffe das hilft schon etwas
    Viele Grüße

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    vielen Dank für diese spannende Frage.

    Ich habe gesehen, dass sich leider noch niemand um Ihre Frage gekümmert hat.
    Im Forum "Finanzen" kennt sich der Kompetenz-Manager mit dem Thema scheinbar nicht so gut aus, ich habe Ihre Frage daher in den Bereich "Arbeitsrecht" verschoben. Sie werden in den nächsten Tagen sicherlich eine Antwort bekommen.

    Vielen Dank für die Geduld
    und einen schönen 4.Advent.

    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo auch,
    zu den Weihnachts- und Silvester-Regelungen habe ich letztens einen guten Artikel in einem der Pharmazeutischen Zeitschriften (PZ oder PTAforum) überflogen.

    Evtl. schaffe ich es morgen, ihn zu suchen. Ich war ehrlich gesagt erstaunt über manche Rechte, die dem Arbeitgeber zustehen.

    Schönen Abend erstmal,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  5. #5
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Guten 4. Adventstag,

    habe den Artikel gefunden.
    Vorab: Quelle ist "DAS PTA MAGAZIN" (Heft 12-2012), Seite 94. Ein Artikel des Bundesverbands der Pharmazeutisch-technischen AssistentInnen e.V., "Arbeiten an Heiligabend und Silvester".

    Nun geht es los:
    a) Weihnachten fällt auf einen Montag - wir haben allerdings nur bis 13 Uhr geöffnet. Mache ich dann Minusstunden?
    Da muss ich Frau Hitrov leider enttäuschen, denn es sieht offenbar folgendermaßen aus:

    - Ganz Heiligabend ist KEIN gesetzlicher Feiertag. An diesem Tag muss ganz normal gearbeitet werden.
    - Durch die Ladenöffnungsgesetze der Bundesländer DARF nur bis 14 Uhr geöffnet sein. Ausnahme Notdienst: Muss geöffnet bleiben. Status ist wie gesagt normaler Arbeitstag.
    - Cave: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, auch bei geschlossener Apotheke die Angestellten mit Aufgaben zu beschäftigen, die jedoch "[...]dem jeweiligen Tätigkeitsbereich[...]" entsprechen müssen (z.B. Inventur). Dies gilt selbstverständlich nur bis zum Ende der regulären Arbeitszeit.
    - Wenn der Arbeitgeber die Apotheke vorzeitig schließt und seine Mitarbeiter in den Feierabend entlässt, darf er keine Minusstunden berechnen bzw. Überstunden abziehen (egal ob der Grund gesetzliche Vorgaben sind oder er es freiwillig tut)

    b) wenn an einem Freitag ein Feiertag ist, werden mir dann Stunden gut geschrieben obwohl ich Frei habe oder ist das einfach "Pech"
    Das ist dann einfach "Pech", Sie haben keinen Anspruch auf Freizeitausgleich.


    c) in der allg. Arbeitswelt kenne ich es so, dass Weihnachten und Silvester als je 1/2 Feiertag gelten - d.h. um an beiden Tagen frei zu haben würde man nur einen Urlaubstag benötigen ?!
    Darauf haben Sie aus oben erläuterten Gründen keinen Anspruch.

    Mit Silvester gelten die gleichen Bedingungen wie Heiligabend mit dem Unterschied, dass es keine besonderen gesetzlichen Ladenschlusszeiten gibt.


    Grundsätzlich gilt noch, dass abweichende Vereinbarungen getroffen werden können, jedoch nur nach beiderseitigem Einverständnis und nicht ausschließlich von Arbeitgeberseite.

    Dann hoffe ich (noch rechtzeitig) hilfreiche Informationen gegeben zu haben und es bleibt mir Ihnen eine konfliktlose Weihnachts- und Silvesterarbeitszeitregelung zu wünschen. Denn Streit hat ja dieser Tage nichts zu suchen...

    FG (festliche Grüße),
    OS

    PS: zu
    d) Für Dezember stehen mit 33/12, also 2.75 Tage Urlaub zu Verfügung, wird aufgerundet auf 3 Tage oder wird das in Stunden umgerechnet !?
    ANTW Frau Hitrov: Man rechnet dann 33 * Arbeitstage (4,5) / Werktage (6) = 24,75 und das wird auf 25 aufgerundet. So braucht man nur Urlaubstage an Tagen zu berechnen, an denen man im Betrieb anwesend wäre (also wäre Fr kein Urlaub zu nehmen)
    Die Rechnung von Frau Hitrov kenne ich auch.

    Nach meiner Kenntnis gibt es dabei, wie auch mit der Berechnung der Urlaubstage bei Nicht-Vollzeit-Tätigkeit, keine klare Regelung.
    Da besteht also noch Klärungsbedarf...
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  6. #6
    Premium-User
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    Hallo allerseits,

    vielen dank für die vielen Hilfreichen Antworten - der start ins Berufsleben ist dann doch nicht so einfach - schließlich möchte man ja auch nicht auf seine Rechte verzichten ;-)

    Zu d) mir wurde das ganze nun in Stunden (!) umgerechnet die ich als Freizeit zu Verfügung gestellt bekomme. Also weder ab noch Aufrundung - denke das ist nun auch in Ordnung
    Nochmals vielen Dank & schöne Feiertage!

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    132
    Hallo Herr Scholle,

    auch von mir vielen Dank für die kompetente Antwort. Habe nichts hinzuzufügen..

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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