Maike Noah, Apothekerin
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ok, finde es aber ein unding, da selbst N3 ja mitdraufsteht...auch wenn es kleinlich gesehen eine stückzahlverordnung ist...
Gruß und schönen Abend allerseits!
Im Rahmenvertrag habe ich nichts von einem "!" oder "Menge ärztlich Begründet" gefunden, sondern nur "einen besonderen Vermerck auf die Abgabe der verordneten Menge"
Ist das nicht im Grunde schon so, wenn der Arzt "2x" aufgedruckt hat?
In meiner alten Apo wurde da immer ein großer Aufwand betrieben die ! zu bekommen und in meiner jetzigen ist man da sehr entspannt und hat auch gesagt es wäre noch nichts wiedergekommen. Verwirrt mich einfach, das es einmal so und dann wieder anders Funktioniert ...
Hallo Frau Birkenbusch,
hier würde ich für ihre jetzige Apotheke sagen: "Glück gehabt!". Da die Kassen ja immer nur Stichproben machen, waren sie wohl noch nicht dabei, wobei hier die Betonung eher auf "noch nicht" liegt.
Da ich sehr oft mit Retaxationen unserer Kunden zu tun habe, und in den Fällen der fehlenden Kennzeichnung im Nachhinein nichts mehr zu machen ist (da sind die Kassen echt stur und nach der Sachlage auch zu Recht), kann ich nur empfehlen, den Arzt im Vorraus zu "erziehen", so dass er bei Verordnungen des Vielfachen einer N3 immer ein ! setzt oder den entsprechenden Vermerk macht.
Viele Grüße
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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Und merke: Die billigste Varriante für die Kasse ist immer die Nullretax! (Alte Weisheit aus dem DAP-Retaxforum)
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