Schönen guten Abend,
ich habe schon im Forum gesucht aber leider nichts passendes gefunden....
Meine Kollegin erzählte mir heut, dass ein Arzt sich extrem beschwert hätte, als wir für eine VO ein Ausrufezeichen nachtragen lassen wollten. Es war eine VO von 2 N3-Packungen. Er meinte das wäre Schwachsinn.Nach § 129 SGB V wäre es doch nötig, diese Menge extra zu kennzeichnen oder sehe ich das falsch?Gibt es davon Ausnahmen?

Liebe Grüße, Andrea