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Thema: 16. AMG Novelle- Fälschungsrichtlinie

  1. #1
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    16. AMG Novelle- Fälschungsrichtlinie

    Hallo!
    Ich habe eine Frage bezüglich der neuen AMG-Novelle.
    Damit wird ja unter anderem die Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU umgesetzt. Dabei soll der rechtliche Weg für Sicherheitsmerkmale auf der Umverpackung bereitet werden, damit die gesamte Lieferkette nachvollziehbar ist.
    Nun habe ich gefunden, dass dazu der §10 AMG einen zusätzlichen Absatz 1c bekommen soll.
    Leider finde ich den gar nicht im aktuellen Gesetz. Heißt das, dass diese Sicherheitsmerkmale doch nicht mit der 16. AMG-Novelle eingeführt wurden oder gibt es woanders im Gesetz hierzu einen neuen Hinweis?
    Vielen Dank,
    Anne Schulze Hillert

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    HAllo,

    tatsächlich habe ich den § 10, Abs. 1 c in der aktualisierten Fasung auch nicht gefunden. Offenbar gibt es gamäß BUZER ein abweichendes (späteres Inkrafttreten): http://www.buzer.de/gesetz/10346/a178039.htm (siehe zu § 10 AMG).

    Was bislang hierzu bekannt war haben wir hier diskutiert: https://www.pharma4u.de/forum/showth...elle-%A710-AMG

    Einen schönen VErglich zwischen alter und neuer Fassung des AMG finden Sie hier: http://www.buzer.de/gesetz/7031/al35280-0.htm
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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