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Thema: L-Plamidon-Rezeptur

  1. #1
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    L-Plamidon-Rezeptur

    Guten Morgen liebe Kollegen,

    gestern fiel mir ein BtM-Rezept über "500ml L-Polamidon-Lsg 5mg/ml" in die Hände. Es gibt tatsächlich ein FAM à 500ml, welches allerdings nur zur Substiturionstherapie zugelassen ist (mein Kunde ist Schmerzpatient). Das für die Schmerztherapie zugelassene Fertigpräparat (5x die 5x20ml-Bündelpackung) ist dem Doc aber zu teuer; wir sollen das halt selbst herstellen. Apotheker müssen Rezepte ja schließlich auch wirtschaftlich beliefern
    Bei meiner Recherche im NRF nach einer brauchbaren Rezeptur (die Angaben auf dem Rezept sind ja arg dürftig; darauf, dass sie als Rezeptur zu verstehen sein sollten, wäre ich ohne das Telefonat mit dem Doc nie gekommen) stieß ich auf NRF 29.1-3. NRF 29.1 und 2 sind aber Methadonzubereitungen zur Substitution (bei denen das Racemat eingesetzt wird) und eine niedrig dosierte L-Polamidon-Lsg (da habe ich mich erstmal gefreut, etwas gefunden zu haben), bei der aber AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen wird, dass diese Rezeptur nur aus einem entsprechend höher dosierten FAM hergestellt werden kann, also genau dem FAM, das "meinem" Doc zu teuer ist - da war dann die Freude über den Fund der Rezeptur verpufft
    Nun meine Frage: Kriegt man wirklich nicht das enantiomerenreine Methadon als Rezeptursubstanz?
    Bei Fagron habe ich schonmal angerufen, die haben tatsächlich nur das Racemat, bei Caelo ging gestern nachmittag keiner mehr ran (die feiern Karneval ). Wobei die NRF-Autoren den Hinweis bzgl. der Herstellung mithilfe des FAM ja bestimmt nicht zum Spaß geschrieben haben...
    Muss der Doc dann doch das FAM verordnen? Bzw. können wir die 5x20ml Packung einfach 5x abgeben, da das Rezept anders nicht zu beliefern ist?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Helau aus dem Rheinland,

    Barbara Fockenberg

    PS: Keine Sorge, über das Wochenende kommt unser Kunde. Konnten den Doc immerhin überzeugen, noch mal 20ml des FAM aufzuschreiben, damit der Patient bis zur Herstellung der Rezeptur bzw. Klärung der Machbarkeit versorgt ist.

  2. #2
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Update: Der Patient hat mittlerweile beim Arzt nochmal Rabatz gemacht und ihn dazu gebracht, die 5x20ml aufzuschreiben. ICH hätte ja auch nicht gerne einen (fast-)Jahresvorrat Methadon rumfliegen. Zumal laut Fachinfo eine angebrochene Flasche nur noch 12 Wochen verwendbar ist... !

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo Frau Fockenberg,

    der Wirkstoff Levomethadonhydrochlorid ist nur in Form der Fertigarzneimittel zu bekommen. Rezeptursubstanz ist nicht erhältlich. Die Herstellung einer Lösung mit 5 mg/ml ist daher nicht möglich. Sie können lediglich die Lösung zur Substitution umfüllen und kindergesichert verpacken und eine Applikationshilfe und Gebrauchsanweisung beifügen. In diesem Fall haben Sie eine Rezeptur aus dem Fertigarzneimittel hergestellt. In wie weit es bei dieser Vorgehensweise Erstattungsprobleme gibt, kann ich Ihnen leider nicht sagen.

    Ein weiterer Hinweis: Die verordnete Menge entsprächen 2500 mg Levomethadonhydrochlorid (entsprechen 2240 mg Levomethadon). Nach BtMVV ist die Verordnungshöchstmenge 1500 mg Levomethadon. Das Rezept muss daher mit einem A gekennzeichnet werden.

    Viele Grüße,
    Stefanie Döhring
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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