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Thema: Stückelung nicht lieferbarer Packungen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Stückelung nicht lieferbarer Packungen

    Hallo liebe Kollegen,

    wir haben gerade festgestellt, das die Zeldox 80 mg N3 (100 St.) inklusive aller Reimporte nicht lieferbar ist. Nun sind wir uns gerade nicht sicher, ob wir 3x 30 abgeben dürfen (immerhin steht auch 100 St. auf dem Rezept) oder NICHT, denn wir würden ja nicht die größte im Handel befindliche Packung mehrfach abgeben, um eine höhere Stückzahl zu erreichen, sondern die kleinste, um der verordneten - THEORETISCH als N3 Packung exsistierenden - Stückzahl nahe zu kommen.
    Wir werden aber auf jeden Fall versuchen, das Rezept in 3 x 30 Tbl mit "!" ändern zu lassen.

    Auf Antworten gespannte Grüße,

    Barbara Fockenberg

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Fockenberg,
    ein solches Thema hatten wir bereits ein paar Mal.

    Stückeln ist erlaubt, wenn sie sich unterhalb der größten Messzahl befinden (das tun sie) und es am Markt keine entsprechende Größe gibt (achtung: die gibt es hier-> sie ist nur aktuell nicht lieferbar).
    Also ist stückeln leider nicht erlaubt!!

    Wenn der Arzt so nett ist, das Rezept entsprechend zu ändern, drücke ich Ihnen die Daumen, dass es nicht retaxiert wird, leider wäre die GKV hier im Recht, wenn Sie sie dann auf 1x30 Stück retaxiert.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Hallo Frau Noah,

    verstehe ich Sie richtig, dass auch wenn der Arzt explizit 3 x 30 St. aufschreibt eine Retax kommen könnte??? Klar, die 100er Packung ist günstiger sprich wirtschaftlicher als 3 30er Packungen, aber wir dürfen doch auch nicht mehr abgeben als verordnet. Wären wir mit 3 separaten Rezepten über je 30 Tbl auf der sicheren Seite? Oder muss die Patientin halt in einem Monat ein neues Rezept holen, in der Hoffnung, dass dann wieder eine N3-Packung lieferbar ist?

    Wochenendliche Grüße,

    Barbara Fockenberg

  4. #4
    Premium-User Avatar von Manuela Pannek
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    Laut der Amnog-Größeneinteilung gebe ich Frau Noah Recht. Jedoch ist es immer besser, wenn der Arzt sich des Problems mitannimmt und eine entsprechend neue VO ausstellt. Bei zu großen Unsicherheiten ist es auch ratsam ihren zuständigen LAV zu Rate zu ziehen. MfG, m. Pannek

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen zusammen,
    Zitat Zitat von Manuela Pannek Beitrag anzeigen
    Laut der Amnog-Größeneinteilung gebe ich Frau Noah Recht.
    Das war auch schon vor AMNOG so vorher haben sich die meisten Apotheken aber nicht wirklich damit beschäftigt und seit AMNOG ist es allen einfach nur präsenter!

    Es durfte auch schon vor AMNOG die größte Messzahl nicht überschritten werden -> seit AMNOG gibt es veränderte Messzahlen, die größte Messzahl hingegen gab es bereits vor AMNOG auch schon
    Es durfte auch schon vor AMNOG wirtschaftlich gestückelt werden, wenn dabei die größte Messzahl nicht überschritten wurde und es keine entsprechende Packung im Handel gab

    Also alles nichts neues! Neue Messzahlen, alte Regeln.

    Trotzdem hoffe ich, dass die GKV zum Patientenwohl auf eine Retax verzichtet. Sie kann aber wie gesagt auf 1x30 retaxieren, egal, was der Arzt auf's Rp schreibt, auch z.B.: "Patientin hat drei Wohnungen und soll in jede eine Schachtel legen" -> Retax auf 1x30 möglich
    Die Kasse kann z.B. damit argumentieren, dass die Patientin mit 1x30 Stk ein paar Tage auskommt und dann bereits die Großpackung wieder lieferbar sein könnte, deren Abgabe nun wirtschaftlicher ist -> Patientin braucht dann natürlich ein neues Rezept

    Ich finde dieses Kleinkariertheit übrigens genauso blöd wie Sie.

    ...und nun ab in die Apotheke.
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Guten Morgen Frau Noah,

    was wäre denn nun, wenn die Patientin mit 3 Rezepten wiederkäme, auf denen JEWEILS 30 St. verordnet wären??? Müssten wir dann (kleinkarierterweise ) bei 2 Rezepten die Abgabe verweigern? Bzw. könnte die Kasse 2 davon retaxieren, wenn wir alle 3 beliefern? Oder sollten wir lieber 2 Rezepte in unsere Filialen geben, damit die jeweils ein Rezept abrechnen (so nach dem Motto "Kann ja keiner ahnen, was die Kundin in anderen Apotheken für Rezepte einlöst; WIR haben nur 30 St. abgegeben...")
    Unsere Kundin hat sich übrigens mit 30 zufrieden gegeben (ohne längere Diskussionen) und geht dann halt in 4 Wochen nochmal zum Doc.

    Nach einem Kaffee nicht mehr ganz so verschlafene Grüße,
    Barbara Fockenberg

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Futen Abend Frau Fockenberg,
    Zitat Zitat von Barbara Fockenberg Beitrag anzeigen
    Oder sollten wir lieber 2 Rezepte in unsere Filialen geben, damit die jeweils ein Rezept abrechnen (so nach dem Motto "Kann ja keiner ahnen, was die Kundin in anderen Apotheken für Rezepte einlöst; WIR haben nur 30 St. abgegeben...")
    Ja, das wäre wohl die sicherste wenn auch umständlichste Lösung

    Vom Gefühl her würde ich sagen, dass die GKV tatsächlich einen Angriffspunkt hätte, wenn am gleichen Tag 3x das gleiche wenn auch 3x ausgestellte Rezept in einer Apotheke eingelöst würde.Dies ist aber ohne Gewähr, und ich muss Sie auf die nächste Woche vertrösten, damit Frau Schröder Ihnen die rechtliche Lage nennen kann.

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    ich konnte nichts Eindeutiges zur rechtlichen Lage finden. Wenn der Kunde ein Rezept vorlegt, kann die Apotheke ja nicht wissen, ob er bereits das gleiche Rezept woanders eingelöst hat. Wenn aber der Kunde zwei Rezepte mit dem gleichen Mittel am gleichen Tag in einer Apotheke vorlegt, ist die Apotheke eigentlich verpflichtet, zu prüfen, ob ein "Missbrauch" vorliegt. Nun kann man zwar in oben beschriebenen Fall davon ausgehen, dass dem nicht so ist und dass die doppelte Ausstellung gewünscht ist, aber es ist nicht wirtschaftlich für die Kasse. Ggf. ist die 100er Packung ja in 14 Tagen wieder lieferbar und der Arzt kann dann 100 St. neu verordnen. Das kommt die Kasse dann immer noch billiger als wenn 3 x 30 St. auf Einzelrezepten beliefert werden.
    Ich würde hier wie Frau Noah in der ersten Antwort geschrieben hat, den sicheren Weg nehmen, mit dem Arzt sprechen, dass nur 1 x 30 geliefert werden kann und später ein neues Rezept erforderlich ist.
    Ein Ausnahmefall kann natürlich sein, wenn der Patient längere Zeit wegfährt. Hier sollte dann aber mit dem Arzt ebenfalls geklärt werden, dass die Mehrfachausstelluing der Rezepte ausdrücklich gwünscht ist. Außerdem würde ich dann bei der Abgabe auf jedem Rezept zusätzlich einen Vermerk aufbringen, warum Belieferung erfolgt ist.
    Aber wie gesagt, ich habe hierzu keine Rechtsverbindlichkeit gefunden und denke, das wird auch jede Kasse anders handhaben.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  9. #9
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    ODER wir geben 2 der Rezepte in die anderen Filialen...

    Was ein Murks... Habe passenderweise gerade ein Rezept vor mir liegen, auf dem je 2x 120 Glimepirid bzw. Metformin stehen. Freue mich schon wahnsinnig auf das Telefonat mit dem Arzt!

    Verschnupfte Grüße,

    Barbara Fockenberg

  10. #10
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Fockenberg,
    Zitat Zitat von Barbara Fockenberg Beitrag anzeigen
    Habe passenderweise gerade ein Rezept vor mir liegen, auf dem je 2x 120 Glimepirid bzw. Metformin stehen. Freue mich schon wahnsinnig auf das Telefonat mit dem Arzt!
    Vielleicht weiß der Arzt nicht, dass es eine 180er Metformin als N3 gibt? Diese kann er dann (möglichst mit Ausrufezeichen!) zweimal auf einem Rezept verordnen.

    Gute Besserung.

    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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