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Thema: BTM "in Vertretung"

  1. #1
    Premium-User
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    BTM "in Vertretung"

    Hallo!

    Wenn ein Vetretungsarzt den BTM Block von Arzt X übernimmt, reicht dann das i.v. sowie seine Unterschrift / lesbare Unterschrift sowie der Stempfel der Arztpraxis von X oder muss der Vertretungsarzt seine eigenen Daten einfügen (also Adresse, Telefonnummer usw.) ?!
    Vielen Dank für jede Hilfe

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Zitat Zitat von Ebony Schiel Beitrag anzeigen
    oder muss der Vertretungsarzt seine eigenen Daten einfügen (also Adresse, Telefonnummer usw.) ?!
    Vielen Dank für jede Hilfe
    Hallo Frau Schiel,

    ja, alles muss drauf, denn die BtMVV sagt hierzu:
    § 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
    [...] 7. Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes, seine Berufsbezeichnung und Anschrift einschließlich Telefonnummer,
    [...] 9. Unterschrift des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes, im Vertretungsfall darüber hinaus der Vermerk "i.V.".
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    absolut richtig! - auch bei "Fremd-Blöcken" muss klar sein WER die ausgestellt hat...

    BEste Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  4. #4
    Premium-User
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    wunderbar, danke!

  5. #5
    Premium-User Avatar von Katrin Hönicke
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    Würde das dann auch ausreichen, wenn einfach nochmal der Name in Druckschrift ergänzt wird, sofern die Adresse und Telefonnummer der Praxis gleich ist? Wir hatten nämlich Rezepte von einer Gemeinschaftspraxis mit drei Ärzten, von denen aber nur zwei im Arztstempel stehen. Würde es dann reichen, wenn der dritte Arzt, der nicht im Stempel steht, seinen Namen leserlich ergänzt?

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hönicke,
    ich meine Ja.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    korrekt - das reicht :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  8. #8
    Premium-User
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    Hierzu eine weitere Anfrage aus unserer Gemeinschaftspraxis. Meiner Meinung nach der gleiche Fall.
    Es wird ein Arzt in Weiterbildung eingestellt, der keine eigene Praxis und keine eigenen BTM-Rezepte hat. Darf dieser die BTM-Formulare der Praxis i.V. unterschreiben, wenn der Name dann noch leserlich dazu geschrieben wird?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Pataky,
    Zitat Zitat von Katharina Pataky Beitrag anzeigen
    Es wird ein Arzt in Weiterbildung eingestellt
    Hat er denn die Vollapprobation als "Arzt"?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    wenn er die hat, dann darf er :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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