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Thema: Retaxfalle Insuline

  1. #1
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Retaxfalle Insuline

    Eine Retaxfalle stellt die Belieferung von Rezepten über Insuline dar.
    Beispiel Humalog 10x3 ZAM (ohne Firmenangabe)

    Schaut man nun in den Artikelstamm, dann findet mal viele Importe mit der Bezeichnung ZAM und ist geneigt einen solchen auszuwählen. Wenn man dies tut, dann wirkt es nach Apothekensoftware so, als ob man es richtig gemacht hat. Tatsächlich gibt es aber bei vielen Krankenkassen Rabattverträge mit dem Original der Firma Lilly. Leider merkt die Software dies nicht, weil diese nämlich unter der Bezeichnung AMP statt ZAM laufen.

    Manche Apotheker neigen dazu, zu argumentieren, dass ja ZAM verordnet und auch ordnungsgemäß beliefert worden ist. Die Krankenkassen retaxieren dies trotzdem.
    Also Achtung und Augen auf!

    Gruß Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (11.03.2011 um 12:41 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  2. #2
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
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    Das mit der abweichenden Bezeichnung ist ja echt gemein!
    Unser Team hat sich aber angewöhnt bei Insulin-Ampullen (nicht bei Fertigpens) ausschließlich die Originale abzugeben und nicht die Importe. Denn wegen der Überklebungen der Etiketten, passen die importierten Ampullen teilweise nicht mehr in den Pen. (Wir hatten da schon mehrere Reklamationen). Das haben wir auch der Praxis um die Ecke kommuniziert, sodass die auch keinen Import explizit aufschreiben. Die meisten Insulin-Importe sind (momentan) unter der Preisgrenze, aber sicherheitshalber lieber Sonder-PZN draufdrucken und falls doch mal ein Import verordnet wurde, besonders bei den RVO-Kassen das Rezept lieber nochmal gegenzeichnen lassen!

    Gruß
    Stefanie Hitrov

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