Hallo
Ich versuche gerade §7 des HWG zu verstehen, zum Thema Geldbeträge und Waren:
Habe ich es richtig verstanden, dass:
1) Geldbeträge als Zuwendung für rx-AM möglich sind (siehe HÖCHSTzuschlag 3,15% beim GH), und diese auch in "geringem Umfang" an den Kunden weitergegeben werden darf?
2)rx-freie AM: a) apothekenpflichtig -> hier ist ein Barrabatt möglich, aber kein Naturalrabatt
b) freiverkäuflich-> hier ist sowohl Barrabatt als auch Naturalrabatt (3 für den Preis von 2) mögl?
Und vor allem: Wie hoch dürfen die Rabatte jeweils sein? Gilt hier immer noch die Vorgabe "geringer Wert"? Eine 3 für 2-Aktion bedeutet doch mit Sicherheit viel mehr als 1? Rabatt, oder?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!
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