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Thema: Heilberufler - Heilkundler

  1. #1
    Premium-User Avatar von Aline Rühtz
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    Heilberufler - Heilkundler

    Hallo!
    Ich weiß, dass wir den Unterschied im Seminar besprochen haben, aber ich bin mir dennoch unsicher. Stimmt es, dass Heilberufler Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Apotheker sind? Und was ist mit den ganzen Hilfsheilberufen (MTA, Krankenpfleger etc)?

    Und Heilkundler sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Heilpraktiker? Also Personen, die die Heilkunde ausüben.

    Ich wäre dankbar über eine genaue und korrekte Definition. Leider finde ich im Internet auch widersprüchliche Aussagen. Hintergrund meiner Frage ist das HWG bzw. die Definition der Fachkreise (Angehörige der Heilberufe). Wäre ja gut, wenn man genau weiß, von wem da die Rede ist

    Vielen Dank schonmal..

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo!
    Soweit ich das verstanden habe, sind Heilpraktiker keine Heilberufler...zumindest ist im Heilberufsgesetz nur die Rede von:
    Ärzte, Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    meines Wissens nach richtet sich da Antwort auf diese Frage nach dem jeweiligen LANDES-Recht. Jedenfalls sind die Heilberufegesetze "Landesrecht". Wir haben als 16 verschiedene. Heilberufler sind hierin definiert.
    Für Heilkundler gibts es meines Wissens keine gesetzliche Definition, aber dem allgemeinen Verständnis nach haben Sie es richtig erklärt. :-)

    Nach wikipedia ergibt sich folgende Definition (ich denke mehr muss man hier auch nicht wissen):
    "Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt.

    Im engeren Sinn sind die akademischen Heilberufe (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt und Apotheker) gemeint, deren Angehörige in Berufskammern organisiert sind. Erweitert wurde der Begriff zunächst auf Berufe im Bereich der Psychologischen Psychotherapie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie der Musiktherapie und Kunsttherapie und anderen psychotherapeutischen Heilberufen. Listen von „speziellen Heilberufen“ umfassen mehr als 50 verschiedene Berufsbezeichnungen.

    Die Berufe Ergotherapeut, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Hebamme/Entbindungshelfer, Logopäde, Masseur und Medizinischer Bademeister, medizinisch-technischer Radiologieassistent, Operationstechnischer Assistent, Krankenpflegehilfe, Medizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinischer Fachangestellter, Physiotherapeut, Diätassistent und Rettungsassistent werden „Medizinalfachberufe“ genannt und gehören zu den Heilhilfsberufen. Dazu zählen auch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), medizinisch-technische Assistenten (MTA) und Krankengymnasten.[1] Der Arztassistent steht in seiner Qualifikation zwischen Arzt und Heilhilfsberuf. Die Berufsbezeichnungen sind geschützt. Prüfungen werden staatlich überwacht.

    Der Beruf des Heilpraktikers umfasst eine medizinische Tätigkeit mit bestimmten, gesetzlich festgelegten Einschränkungen. Hierfür ist keine Ausbildung erforderlich, es muss eine amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) abgelegt werden"


    Beste Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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