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Thema: Zahnarztverordnung

  1. #11
    Premium-User Avatar von Felix Maertin
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    14.01.2011
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    Köln
    Beiträge
    48
    Moin Moin!
    Ich hab da direkt auch noch mal eine Frage zu:
    Gerne schreiben bei uns auch Zahnärzte Zopiclon, Lorazepam oder sonstige schlafanstoßenden Glücklichmacher auf. Da bekomme ich direkt Zahnweh, denn Koscher ist das eigentlich nicht. Klar, begründen kann er das alles mit irgendeiner Behandlung.
    Jetzt hat mir letztens ein Zahnarzt (hat für sich ne Familienpackung Zolpidem geholt) erzählt, es hätte eine neue Richtlinie gegeben, nach der wir nicht mehr verpflichtet sind, solche Sachen zu prüfen. Es läge in der Verantwortung des Zahnarztes. NAtürlich habe ich keine solche Richtlinie irgendwo gefunden. Weiß vielleicht jemand etwas dazu? Gibts was Neues?
    Grüße aus Köln!

  2. #12
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    15.12.2010
    Beiträge
    444
    Hallo,

    da ist mir auch nichts bekannt. Halte ich auch für äußerst unwahrscheinlich, dass es so etwas gibt. Klingt mir eher nach Abspeisung.
    Falls Sie ihn noch einmal begegnen sollten, würde ich einmal nachhaken. Am besten aber nicht, wenn Sie sich gerade auf seinen Stuhl gesetzt haben sollten

    Als Änderung in der Richtung würde mir folgendes einfallen:
    AMVV §4
    (2) Für den Eigenbedarf einer verschreibenden Person bedarf die Verschreibung nicht der schriftlichen oder elektronischen Form.
    [...]
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/__4.html

    Aber das hat nur indirekt mit Ihrer Frage zu tun und "Richtlinie" klingt eh irgendwie auffällig...

    Viele Grüße
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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