Hallo,
in § 14 Apothekengesetz ist ja geregelt, welche Einrichtungen eine Krankenhausapotheke versorgen darf. Wie ist das eigentlich mit medizinischen Versorgungszentren? MVZ sind doch meist zum Krankenhaus gehörig und Teil der ambulanten Versorgung. Aber im Gesetz werden sie nicht explizit erwähnt. Oder gibt es hier noch andere gesetzliche Vorschriften?
Wie läuft dann die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs mit der Krankenkasse ab? Wie bei einer Arztpraxis mittels PC-Rezept?
Viele Grüße