Hallo,
ich habe schon im Forum gesucht aber leider nichts gefunden.
Ich habe gehört dass man eine Rezeptursubstanz die in einem Monat ihre Haltbarkeit verliert in eine Rezeptur einarbeiten darf die dann z.B. 6Monate halten soll? Stimmt das? Sollte sie dann nicht die Haltbarkeit des Stoffes mit der kürzeren Haltbarkeit bekommen. Also 1Monat?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
LG
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