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Thema: Präqualifizierung

  1. #1
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    Präqualifizierung

    Guten Tag Herr Vorberg,
    die Präqualifizierung ist in meinen Augen der nächste Schritt, der zu tun ist, um Hilfsmittel kassenübergreifend beliefern zu dürfen.

    Vielleicht können Sie die wichtigsten Eckdaten hierzu zusammentragen?

    Mit kollegialen Grüßen
    Lütsch
    Apotheker

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Oliver Vorberg
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    Guten Tag Herr Lütsch,

    vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich im Folgenden eingehen möchte.

    Zuerst einmal stellt sich die Frage, was überhaupt unter einer Präqualifizierung zu verstehen ist und welchen Zweck sie verfolgt.
    Allgemein gesprochen wird mittels der Präqualifizierung geprüft, ob ein potentieller Leistungsanbieter spezielle Vorgaben erfüllt und somit zur Leistungserbringung (gemäß definierter Kriterien) in der Lage ist. Wenn dem so ist, wird ihm dies bescheinigt und er wird in einem Verzeichnis registriert. Das erspart dem Leistungserbringer den immer wiederkehrenden Nachweis der Eignung gegenüber jedem einzelnen Auftraggeber.

    Wie sieht die Präqualifizierung nun bezogen auf die Hilfsmittelversorgung durch die Apotheke aus?
    Die Idee ist auch hier die, dass die Eignung zur Hilfsmittelversorgung bereits im Vorfeld gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen durch die Präqualifizierung nachgewiesen wird, um so den Vertragsabschluss zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das erspart der Apotheke die Erbringung zahlreicher Einzelnachweise, da alle gesetzlichen Krankenkassen die Eignung eines präqualifizierten Betriebes anerkennen müssen. Der Nachweis erfolgt, indem die Eignung von durch eine Präqualifizierungsstelle geprüft und bescheinigt wird. Gleichzeitig erfolgt die Meldung an den GKV-Spitzenverband, der das Ergebnis in ein entsprechendes Verzeichnis einstellt. Die Kosten des Prüfungsverfahrens (ca. 150,- €) müssen von der Apotheke getragen werden.

    Wie hat sich das Präqualifizierungsverfahren entwickelt?
    Bis zum 31.03.2007 war die Zulassung als Hilfsmittelversorger eine reiner Verwaltungsakt. Voraussetzung war die Erfüllung der Empfehlungen, die die Spitzenverbände der Krankenkassen 1991 herausgegeben hatten. Die Patienten hatten freie Wahl zwischen den Leistungserbringern.
    Ab dem 01.04.2007 gab es keine weiteren Neuzulassungen mehr. An deren Stelle traten Abgabeberechtigungen, die an Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen gekoppelt waren. Bis Ende 2008 waren allerdings Leistungserbringer mit bestehender Zulassung übergangsweise weiter versorgungsberechtigt. Die Patienten konnten also zumindest noch eingeschränkt wählen.
    Da diese Lösung einige Fragen offen ließ, wurde 2010 im Rahmen des GKV-OrgWG nachgebessert. Die Übergangsfrist für Leistungserbringer mit bestehender Zulassung wurde bis 30.06.2010 verlängert. Parallel wurde das Präqualifizierungsverfahren eingeführt. Für den Patienten bedeutet dies, dass er nur noch die Leistungserbringer wählen kann, die präqualifiziert sind und mit denen ihre Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat.

    Was gilt es zu beachten?
    Grundsätzlich kann jeder potentielle Leistungserbringer bei einer Präqualifizierungsstelle, den Antrag zum Präqualifizierungsverfahren stellen. Die geeigneten Stellen erfährt man beim GKV-Spitzenverband. Diese Stellen führen das Prüfungsverfahren durch, wobei jede Filiale die Eignung nachweisen muss. Dies muss allerdings nicht separat, sondern kann in einem Präqualifizierungsverfahren erfolgen. Geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine ausreichende und zweckmäßige Herstellung, bzw. Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel, nebst adäquater Beratung gegeben sind. Das bedeutet, es werden sowohl die räumlichen, als auch die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen unter die Lupe genommen. Gesetzliche Grundlage hierzu sind die Bestimmungen des § 127 Abs. 1 bis 3 SGB V (siehe Gesetzestext).
    Wird sie erteilt, besitzt die Präqualifizierung eine Gültigkeit von fünf Jahren. Dies gilt aber nur dann, wenn keine entscheidenden betrieblichen Änderungen eintreten, die eine erneute Prüfung erforderlich machen. Dies sind:
    - Wechsel des Inhabers oder Filialleiters
    - Standortwechsel
    - Erweiterung des Spektrums an Hilfsmitteln
    - Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    - Schließung der Apotheke
    - Maßgebliche räumliche Änderungen


    Wie läuft der Präqualifizierungsprozess genau ab?
    1. Der Apotheker entscheidet sich für eine Präqualifizierungsstelle und beantragt dort die Präqualifizierung.
    2. Die Stelle prüft innerhalb von zehn Tagen die Angaben, sowie die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
    3. Die Unterlagen werden inhaltlich geprüft. Im Bedarfsfall findet eine Begehung vor Ort statt.
    4. Bei positivem Ergebnis wird ein Nachweis über die Präqualifizierung ausgestellt. Gleichzeitig wird der GKV-Spitzenverband benachrichtigt.
    5. Die Präqualifizierung besitzt 5 Jahre Gültigkeit. Veränderungen (siehe oben) müssen angezeigt und erneut geprüft werden.

    Soweit ein erster Überblick über das Verfahren.

    Falls Forenuser bereits Erfahrungen mit dem Verfahren oder einzelnen Präqualifierungsstellen gesammelt haben, möchte ich Sie bitten, diese ebenfalls hier zu posten.

    Viele Grüße

    Oliver Vorberg

  3. #3
    Premium-User Avatar von André Pour Esmailiyeh
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    Habe mit den zuständigen Abteilungen der RVO´s und vdek´s telefoniert. Die waren sehr hilfsbereit und informativ. Mir wurde unter anderem gesagt das bereits bestehende Verträge noch bis 2013 gültig seien, dem entsprechend lassen wir diese noch auslaufen.
    Zwei nützliche Links habe ich auch erhalten.
    http://www.pqs-hilfsmittel.de/PQ/index.htm
    http://www.gkv-spitzenverband.de/Hil...zierung.gkvnet

    Grüße André
    Geändert von André Pour Esmailiyeh (01.04.2011 um 22:46 Uhr)

  4. #4
    Premium-User
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    Guten Tag,

    ich möchte das Thema der Präqualifizierung noch einmal aufgreifen. Und zwar wird für die Belieferung mit Hilfsmitteln für die BKKen des Landesverband Mitte ab 01.10.2011 die Präqualifizierung notwendig sein. (http://www.bkkmitte.de/betriebskrankenkassen.html)
    Daher möchten wir unsere Apotheke präqualifizieren lassen. Kann vielleicht einer der Kollegen eine Empfehlung aussprechen, bei welcher Stelle dieses am Besten durchzuführen ist?

    Über Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Katharina Koch

  5. #5
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Liebe Frau Koch,
    leider ist Herr Vorberg zur Zeit nicht im Forum zugegen.

    Hoffentlich kann ich Ihnen hiermit noch rechtzeitig eine Antwort geben...?!
    Leider kann ich nicht aus Erfahrung sprechen, sondern möchte sicherlich hilfreiche Links empfehlen:
    1) "Präqualifizierung einfach online": http://www.praequalifizierung-einfach-online.de/
    2) Informationen quasi vom Vertragspartner GKV-Spitzenverband: http://www.gkv-spitzenverband.de/Hil...zierung.gkvnet
    3) Kurzen Artikel als Überblick: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachric...xis/13690.html
    4) Liste der benannten Präqualifizierungsstellen mit Angabe der Versorgungsbereiche: http://www.gkv-spitzenverband.de/upl...t_VÖ_17301.pdf

    Wie gesagt, leider ohne praktische Erfahrung/Tipps.

    Viele Grüße,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  6. #6
    Premium-User
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    Liebes Forum,

    ich habe jetzt noch eine generelle Frage zur PQ: Ab welchem Datum muss die Apotheke zwingend präqualifiziert sein um HiMI liefern zu können. Ab 2012? und gilt dies pauschal für alle KK´s?

    Wäre sehr nett, wenn da jemand Karheit schaffen könnte.

    Wie sieht es mit einer Belieferung aus wenn das Prüfungsverfahren gerade läuft?

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Oliver Vorberg
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    Hallo fridolin13,

    nach meinem Kenntnisstand dürfen nur Leistungserbringer mit bestehender Zulassung ohne Präqualifizierung Hilfsmittel abgeben, und zwar bis zum Auslaufen dieser Zulassung.

    Apotheken, die bisher noch keine Zulassung hatten, sind zur Präqualifizierung verpflichtet. Diese gilt erst dann als erteilt, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Oliver Vorberg

  8. #8
    Premium-User Avatar von Beate Prüfert
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    Praequali

    Hallo,

    ich habe mich (bzw. musste mich) in den letzten Tagen mit dem Thema Präqualifizierung beschäftigen.
    Sehe ich das richtig, dass ab 1.1.2013 die Präqualifizierung zunächst nur für die Techniker KK und die Barmer GEK verpflichtend ist? Für welche Hilfsmittelgruppen gilt sie bzw. gilt sie nicht?
    Kann jemand eine Präqualifizierungsstelle empfehlen?

    Danke!

  9. #9
    Kompetenz-Manager Avatar von Oliver Vorberg
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    Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Präqualifizierung.

    Ursprünglich war für die Präqualifizierung eine Übergangsfrist vorgesehen, die bis zum 30. Juni 2010 andauern sollte. Diese Frist wurde seitdem mehrmals von den verschieden Kassen verlängert. Aktuell sind die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse in der Presse, da deren Übergangsfrist nun zum 31.12.2012 ausläuft.

    Da beide zum Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) gehören, ist davon auszugehen, dass auch die anderen dem vdek angehörigen Kassen diesem Beispiel folgen werden. Namentlich wären dies folgende Kassen:

    • Deutsche Angestellten-Krankenkasse
    • KKH-Allianz
    • HEK – Hanseatische Krankenkasse
    • hkk

    Die betroffenen Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis, das im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. In diesem, vom GKV-Spitzenverband erstellten, Verzeichnis sind alle Hilfsmittel aufgeführt, die von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung bezahlt werden. Das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Insgesamt findet man dort derzeit ca. 20.000 Eintragungen, verteilt auf 34 Produktgruppen.
    Bezüglich der Empfehlung einer Präqualifizierungsstelle möchte ich Ihre Kollegen hier im Forum aufrufen, von ihren Erfahrungen zu berichten und eine Empfehlung auszusprechen.

    Beste Grüße

    Oliver Vorberg

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