Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Korrekturfaktor Erythromycin

  1. #1
    Premium-User Avatar von Nora Gems
    Registriert seit
    20.08.2011
    Beiträge
    29

    Korrekturfaktor Erythromycin

    Hallo liebes NRF Team,

    ich möchte den Korrekturfaktor für Eryhtromycin berechnen.
    Dafür habe ich im NRF in Kapitel 1.2.1.1. nachgeschlagen. Da gibt es sooo viele Formeln. Welche nimmt man?

    Nora

  2. #2
    Premium-User
    Registriert seit
    05.01.2011
    Beiträge
    74
    Hallo Frau Gemes,

    der Einwaagekorrekturfaktur wurde durch das NRF im Jahre 2007 eingeführt. Früher hat man bei Erythromycin ca 10% aufgeschlagen.

    Wenn bie Substanzen der Gehalt um mehr als 2% abweicht, benötigt man den Korrekturfaktor.

    Dieser berechnet sich wie folgt:

    cS= Gehalt der getrockneten Substanz w= Wassergehalt

    fEinwaagekorrektur = (100,0%/ cS ) / (100,0% - w)


    Grüße

    pharmafab

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    22.05.2011
    Beiträge
    173
    Die CD-Version des NRF bietet eine handliche Exel-Tabelle für alle Einwaagekorrekturen.
    Wurde schon 2009 auf einer CD "Arbeits- und Dokumentationsvorlagen zu NRF-Kapitel II" ausgeliefert.
    Nicht aufgespielt ? Sicher abgelegt ?

    MfG

    G.Zück

  4. #4
    Premium-User Avatar von Nora Gems
    Registriert seit
    20.08.2011
    Beiträge
    29
    Hallo pharmafab,
    schon mal thx für die Antwort.
    Funzt ihrgendwie nicht richtig.

    Gehalt Erythromycin A, B, C ist 96,5 %
    Wassergehalt ist 1,4 %

    Wenn ichs einsetze:
    (100%/96,5%) / (100%-1,4%) = 0,01

    Das ist doch nicht der Korrekturfaktor oder?

    Was mach ich falsch?

    Nora

  5. #5
    Premium-User
    Registriert seit
    05.01.2011
    Beiträge
    74
    Hallo,

    im Hinterem Term muss das Prozentzeichen berücksichtigt werden.

    Korrekt müsste es dann sein:
    (100%/96,5%) / (98,6 / 100 ) = 1,0509

    Der Faktor entspricht dann einer Einwaagekorrektur von 5%

    Grüße

    pharmafab

  6. #6
    Premium-User Avatar von Jana Maljuga
    Registriert seit
    21.09.2011
    Ort
    Meiningen
    Beiträge
    15
    Hallo, liebes Team von Pharma4u!
    Bis jetzt hatte ich immer Glück, dass meine Ausgangssubstanzen in der DAC/NRF-Einwaagekorrekturfaktortabelle dabei waren. Aber heute habe ich zwei neuen dazu bekommen, die nicht drin sind. Ich bitte Euch mich zu überprüfen, denn ich fühle mich ziemlich unsicher bei manuellen Berechnung.

    1. Nartiumdihydrogenphosphat Dihydrat (Mr 156,0) Gehalt 99,6% , Trockungsverlust 22,8% . Mein f wäre 1,3.

    2. Chinolinolsulfat-Kaliumsulfat Gehalt (Chinolin-8-ol) 51,40% , Wasser 3,2% Mein f wäre 0,968 = 1,00 Also, nur H2O, Chinoli-8-ol -Gehalt habe ich nicht berücksichtig, weil unsere Rezeptur lautet Chinolinolsulfat-Kaliumsulfat 0,5g , Wasser ad 500 g.

    Stimmt es oder habe ich ein Denkfehler? Liebe Grüße

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
    Registriert seit
    11.03.2011
    Beiträge
    527
    Hallo Frau Maljuga,

    die beiden Substanzen sind in der aktuellen Excel-Datei zur Einwaagekorrektur gelistet. Die Excel-Datei erscheint mit jeder Ergänzungslieferung neu und wird ständig erweitert und korrigiert. Seit 2014/2 ist Natriumdihydrogenphosphat-Dihydrat enthalten. Der Stoff braucht jedoch nur faktorisiert werden, wenn er als Wirkstoff eingesetzt wird. Als Hilfsstoff zur pH-Wert-Korrektur ist eine Faktorisierung nicht nötig.

    1. Der von Ihnen errechnete Faktor 1,3 ist richtig, bezieht sich jedoch auf die wasserfreie Substanz. Wenn also "Natriumdihydrogenphosphat" in der Rezepturvorschrift steht, benötigen Sie die 1,3.fache Menge vom Dihydrat. Der Faktor für das Dihydrat beträgt 1,0. Bei der Bestimmung des Trocknungsverlust wird das Dihydrat mit erfasst. Man muss daher die Molekülmassen des Dihydrat und der wasserfreien Substanz mit einrechnen, um wieder auf das Dihydrat zu kommen.

    2. Beim Chinolinolsulfat-Kaliumsulfat wird neben dem Wassergehalt auch der Wirkstoffgehalt berücksichtigt. Die Nominalkonzentration wird auf das Chinolinol bezogen. Der Faktor bei der angegebenen Verordnung von "Chinolinolsulfat-Kaliumsulfat" beträgt 1,037.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  8. #8
    Premium-User Avatar von Jana Maljuga
    Registriert seit
    21.09.2011
    Ort
    Meiningen
    Beiträge
    15
    Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Mit Chinolinolsulfat muss ich mich noch auseinander setzen. Liebe Grüße

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •