Hallo zusammen,
diese Frage ist vielleicht mehr was für den Amtsapotheker als für's NRF. Da ich ersteren aber nicht nerven will, frage ich mal hier im Forum, vielleicht weiß ja jemand etwas dazu zu sagen.
Wieviel Wägeabweichung wird eigentlich bei der Rezepturherstellung toleriert?
Ist bei einer Solleinwaage von 1,2 g 1,21 noch in Ordnung? Klar ist, dass hochwirksame Stoffe wir Cortisone genau abgewogen werden müssen, aber wenn man nun z.B. Clotrimazol einwiegt?
Danke für eure Meinungen
Nicole
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