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Thema: Wieviel Wägeabweichnung wird bei der Rezepturherstellung toleriert

  1. #1
    Premium-User
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    Wieviel Wägeabweichnung wird bei der Rezepturherstellung toleriert

    Hallo zusammen,
    diese Frage ist vielleicht mehr was für den Amtsapotheker als für's NRF. Da ich ersteren aber nicht nerven will, frage ich mal hier im Forum, vielleicht weiß ja jemand etwas dazu zu sagen.

    Wieviel Wägeabweichung wird eigentlich bei der Rezepturherstellung toleriert?
    Ist bei einer Solleinwaage von 1,2 g 1,21 noch in Ordnung? Klar ist, dass hochwirksame Stoffe wir Cortisone genau abgewogen werden müssen, aber wenn man nun z.B. Clotrimazol einwiegt?

    Danke für eure Meinungen
    Nicole

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo,

    Faustregel: Je niedriger die Einwaage, desto höher ist (meist) die Wirkstoffpotenz, umso genauer sollte gewogen werden. Deshalb wählt man ja auch die Analysenwaage, wenn man 0,05 g braucht, obwohl die "normale" Waage das theoretisch auch könnte.

    Hier ist ein schöner Artikel über Waagen und Wiegen: http://www.pta-aktuell.de/themen/new...chnungsschild/ .

    Schonmal vorab sei verraten: 1% Abweichung bei Wirkstoffen wird dort mit Bezug auf das NRF als vertretbar eingestuft, ansonsten gibt es auch dafür (natürlich ^^) auch eine Tabelle im NRF ("Orientierungshilfen hierzu gibt Kapitel I.2.9.2. des NRF.")

    Lg
    isoprop

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Antje Lein, Dipl.-Pharm.
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    Hallo Frau Vogel,

    von mir nur der Hinweis, dass sich die Angaben in NRF-Kapitel I.2.9.2. zur Mindest- bzw. Minimaleinwaage auf die Leistungsfähigkeit der Waagen beziehen. Das Kapitel I.2.9.4. befasst sich mit der prozentualen Genauigkeit der Einwaage im Hinblick auf die Abweichung des Istwertes vom Sollwert. Eine Differenzierung zwischen Wirk- und Hilfsstoffen nehmen wir darin zur Zeit nicht vor. Es steht lediglich die schon genannte 1 % Abweichung. Zwar mag es bei weitgehend indifferenten Hilfsstoffen nicht ganz so tragisch sein, wenn sie etwas mehr vom Soll abweichen, nehmen wir aber zum Beispiel das Überschreiten der Ansatzmenge (z. B. beim Auffüllen mit Cremegrundlage), führt das in der Konsequenz wieder zu einer Minderung des Wirkstoffgehaltes.

    Viele Grüße
    Antje Lein
    Antje Lein, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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