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Thema: Rezeptur nicht plausibel, was tun?

  1. #11
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    Hallo Frau Döhring,

    aber wenn doch die Citronensäure schon eingearbeitet IST, dann kommt doch das Erythromycin nur in das zukünftige Milieu, in dem die Stabilität über einen gewissen Zeitraum untersucht ist, inwiefern sind da Schwierigkeiten zu erwarten?

    Lg
    isoprop

  2. #12
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    Man gibt die Zitronensäure langsam zu, weil das Erythromycin beim Einarbeiten den pH-Wert der Basis DAC von 5-6,5 auf über 8,5 (Optimum der Stabilität) anheben kann.
    Man könnte man die Grundlage mit Zitronensäure kaum auf pH 8,5 puffern. :-) Bei vorheriger Zugabe würde das Erythromycin also in eine deutlich saurere Grundlage (irgendwo unterhalb von pH5 gepuffert) eingearbeitet werden. Das könnte einen Teil des Wirkstoffs zerlegen.


    Nebenbei:
    Laut pta-Aktuell zu Erythromycin hält es dies nicht gut aus.
    "Erythromycin besitzt eine ausgeprägte, chemische Instabilität im neutralen,sauren und stark alkalischen Milieu. Dabei entstehen interne Molekülumlagerungen,die zur Wirkungslosigkeit führen.Bei pH 7 kommt es innerhalb von 24 Stunden zu einer 14 %igen Inaktivierung, bei pH 6
    innerhalb von 3 – 4 Stunden zur vollkommenen Wirkungslosigkeit. Die in einer Zubereitung gelösten Anteile von Erythromycin sind diesbezüglich besonders gefährdet."

    Unverändert kann man das Fischpulver also auch weglassen...

    gruß

  3. #13
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo,

    Herr Al-Hinn hat recht. Gibt man die Citronensäurelösung nach dem Erythromycin in die Zubereitung wird der zu hohe pH-Wert nach unten korrigiert. Es entsteht dabei kein saures Milieu, dass die Zersetzung des Erythromycin beschleunigen würde.

    Dazu der Hinweis, dass die Citronensäure-Lösung, die in der Erythromycin-Creme verarbeitet wird kein Puffer ist. Sie ist ein pH-Wert-Korrigens. Pufferlösungen sind Mischungen aus einer schwachen Säure und ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Base (bzw. des jeweiligen Salzes) oder einer schwachen Base und ihrer konjugierten bzw. korrespondierenden Säure. Sie stellen einen bestimmten pH-Wert ein, der sich auch bei Zugabe von Säuren oder Basen (in begrenztem Maße) nicht sofort ändert.

    Viele Grüße
    Stefanie Döhring
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  4. #14
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    eine zusätzliche Frage:

    Wenn ich es nun glücklich geschafft habe den Arzt davon zu überzeugen dass ich besser zwei getrennte Rezepturen anfertige....

    kann ich das ganz simpel auf dem Rezept vermerken und jede Rezeptur extra abrechnen?

    Oder muss ich DANN Retaxationen befürchten?

  5. #15
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo Frau Magnago,

    zunächst eine kurze Anmerkung zum Trennen von Kombinationsrezepturen. Das Aufsplitten einer Kombinationsrezeptur sollte als letzte Option angesehen werden. Nicht nur aus Kostengründen, sondern auch aus Compliance-Gründen. Es sollte daher zunächst überlegt werden, ob es nicht möglich ist, doch die Kombinationsrezeptur anzufertigen, ggf. mit einer kürzeren Aufbrauchsfrist.

    In einigen Fällen werden Sie in der Tat nicht um die Trennung von Wirkstoffen herum kommen. Nach meiner Meinung ist dann auch eine neue bzw. korrigierte und vom Arzt gegengezeichnete Verordnung nötig. Ich bin allerdings bei Rechts- und Abrechnungsfragen der falsche Ansprechpartner, da das NRF rein galenisch tätig ist. Die Frage wäre daher im Forum "Recht" oder "Richtig Taxieren" besser aufgehoben.

    Viele Grüße
    Stefanie Döhring
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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