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Thema: Kennzeichnug von Gefahrstoffen zur Abgabe - weniger als 125ml

  1. #1
    Premium-User Avatar von lizzy
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    Kennzeichnug von Gefahrstoffen zur Abgabe - weniger als 125ml

    Wie muss ich zum Beispiel 20ml Nelkenöl für eine Kundin kennzeichnen? Ich habe alles was das Gefahrstoffprogramm mir vorgibt aufgeklebt und die Kundin war dann so verunsichert, dass sie es fast gar nicht mehr anwenden wollte (lokal zur Bekämpfung entzündetem Zahnfleisch). Kann ich nicht einfach nur Art und Menge, Charge, Name, Anschrift Apotheke, Verfall auf das Etikett schreiben?

    Gibt es nicht eine Sonderbestimmung für Mengen unter 125ml? Ich meine, ich hätte so etwas im Ravati-Skript gelesen. Unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Stoffen kann die Kennzeichnung entfallen?

    Und was ist mit 30g Kaliumpermanganat zur Teichdesinfektion?

    Danke schonmal!

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo Frau Elstner,
    habe Ihre Frage ins passende Forum zu Herrn Dr. Bregulla verschoben.

    Gutes Informationsmaterial vorab gibt es hier:
    http://www.abda.de/1135.html

    Zur vereinfachten Kennzeichnung kleiner Gefäße bis 125 ml ist folgendes Blatt empfehlenswert:
    http://www.abda.de/fileadmin/assets/...chnung_CLP.pdf

    Und was ist mit 30g Kaliumpermanganat zur Teichdesinfektion?
    Dazu wird Ihnen Herr Dr. Bregulla sicherlich mehr sagen können.
    Für einen erlaubten Zweck (z.B. "Algizid bei der Wasseraufbereitung") ergäbe sich meines Erachtens mit Dokumentation, Aufnahme der Daten und Empfangsbestätigung die Möglichkeit der Abgabe.
    Siehe dazu auch auf https://www.pharma4u.de/apotheker/be.../gefahrstoffe/ bei "Abgabe von Grundstoffen zur Herstellung von Explosivstoffen".

    Ich hoffe Ihnen erstmal geholfen zu haben.
    Gruß,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Die Ausnahmebestimmungen für Packungen unter 125mL Nenninhalt sind in der GHS-Verordnung, Anhang 1, 1.5.2. zusammengefasst. Danach entfallen Gefahrenhinweise (Piktogramme, Signalwort und H-Sätze) und die P-Sätze bei Stoffen und Gemischen, die z. B. entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 2 und 3, haut- und augenreizende Stoffe der Kategorie 2 oder zielorgantoxische Stoffe der Kategorie 2 und 3 enthalten.

    Damit ist Nelkenöl ist nicht kennzeichnungspflichtig (GHS07, H319).

    Für den Fall Kaliumpermanganat ist die Sache komplexer, da ja 4 Gefahrenmerkmale vorhanden sind. Bei 3 (Entzündlich, Brandfördernd, Umweltgefährdend) kommen die Erleichterungen zum Tragen, bei der ätzenden Eigenschaft nicht. Damit muss dieser Stoff vollständig gekennzeichnet werden.

    Mit besten Grüßen

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  4. #4
    Premium-User Avatar von lizzy
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    Tausend Dank für die klare und einfache Antwort von Ihnen, Herr Dr. Bregulla, und die nützlichen Links, Herr Scholle.

    In meiner Apotheke herrscht immer Panik, wenn ein Kunde etwas abgefüllt haben möchte...

  5. #5
    Premium-User Avatar von maxworking
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    Aber bei der "Indikation" für nelkenöl, gilt da nicht die erleicherte Kennzeichnung eines Arzneimittels?! Sowie eben Elmex keinen Totenschädel trägt?!

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Sofern der Stoff als Arzneimittel (Rezeptur) abgegeben wird, sind bei Packungen > 125mL Nenninhalt lediglich die physikalischen Gefährlichkeitsmerkmale anzugeben. Insoweit wäre eine alkoholische Lösung von Nelkenöl als höchstens nach den Flammpunkten der Mischung als F oder F+ zu kennzeichnen (oder mit den neuen GHS-Kennzeichnungen GHS02 und Signalwort "Gefahr" (Flüssigkeiten der Kategorie 1), GHS02 und Signalwort "Gefahr" (Flüssigkeiten der Kategorie 2) sowie GHS02 und Signalwort "Achtung".

    Zugelassene Fertigarzneimittel unterliegen in der Regel nicht der Kennzeichnungspflicht.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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