Guten Morgen,
zwei Fragen an alle user zusammen. Diese Fragen können alte Hasen sicher auch beantworten. Ich freue mich über jede Anwort.
1. Frage:
Wenn 20 Stück irgendeines Verbandstoffes verordnet sind und es von diesem Produkt nur 10er Packs gibt, darf die Apotheke dann 2 Packungen beliefern?
Bei Blutzuckermessstreifen geht ja auch z.B. 200 Stück zu 4x 50 Stück.
Bin momentan im prakt. Jahr und weiß noch nicht, wo welches Gesetz steht. Das kann man sicher auch irgendwo nachlesen. Wo?
2. Frage:
Verbandstoffe (mit rein physikalischer Wirkung) zählen zu den Medizinprodukten. Wie ist das bei Hydrokolloid-Verbänden, sind das dann immer noch Medizinprodukte?
Christine Mann
PiP
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