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Thema: Kündigung - Mobbing und Abrechnungen

  1. #1
    Premium-User Avatar von mariahermes
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    Kündigung - Mobbing und Abrechnungen

    Ich habe gekündigt.
    Ich wurde übertariflich bezahlt was ( mündlich vereinbart) mich zu jedem zweiten Notdienst verpflichtete.
    Ich stand jedesmal zur Verfügung und habe aktiv nachgefragt wurde jedoch ab und an übergangen, sodass daraus nicht jeder zweite wurde sonder weniger, da ich mir jedoch nicht auf schrieb wie viele ich geleistet habe, weiß ich nicht wie viele nun verpasst wurden. Meine noch-Chefin will mir nun die verpassten gegenrechnen mit den zwanzig Minusstunden, die sie mir Anfang des Jahres reingedrückt hat und nun nicht wirklich abarbeiten lässt für ein Arbeitszeitkonto (das auch nur mündlich vereinbart war).
    Frage: darf sie mir die x Notdienste,die nicht durch mich übernommen wurden,da sie andere Mitarbeiter bevorzugt eingesetzt hat,von meinem letzten Gehalt abziehen ?
    Danke im Voraus
    Geändert von mariahermes (10.08.2012 um 15:46 Uhr)

  2. #2
    Premium-User Avatar von Julian Eisenbach
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    Sofern ich mich hier einmischen darf/kann, wäre es sicherlich noch von Vorteil zu wissen ob dein Vertrag an den Tarif gebunden/angelehnt war. Nach Tarif müssen dir deine Chefs in den ersten 3 Monaten des Kalenderjahres die Möglichkeit geben deine Minusstunden abzuarbeiten. Sollte diese Möglichkeit nicht genutzt werden, verfallen die Minusstunden.

  3. #3
    Premium-User Avatar von mariahermes
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    Eine Anlehnung gibt es, aber keinen direkten Bezug. Es ist aber auch kein Arbeitszeit Konto vereinbart. Die Minusstunden sind weniger mein Problem,eher die Unklarheit über die Notdienste, oder zählen diese auch dazu? Der Notdienst ist auch nicht schriftlich festgehalten, sowie auch nicht seine Vergütung.
    Danke
    Geändert von mariahermes (14.08.2012 um 09:21 Uhr)

  4. #4
    Premium-User Avatar von mariahermes
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    Die Situation hat sich nochmal zugespitzt, so dass zu meiner bisherigen Frage eine neue hinzukommt. Ich bin für die laufende Woche krankgeschrieben worden. Ich rief heute an um zu erfragen ob ich den Samstagsdienst übernehmen soll, worauf hin ich die Antwort bekam, dass ich gar nicht mehr kommen soll (ich hätte noch 3,5 Tage zu arbeiten) nächste Woche.
    Wie soll ich auf so etwas reagieren, muss ich mir dies schriftlich geben lassen und darf meine Chefin überhaupt mir die letzten Arbeitstage verweigern?
    Um eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar!

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hermes,
    ach du liebe Güte, das klingt ganz schön unangenehm.

    Herr Hassel scheint noch im Urlaub zu sein. Ich habe ihn auf Ihre Frage hingewiesen und bin sicher, er antwortet so bald es ihm möglich ist.

    Beste Grüße und alles Gute
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Hermes,

    tut mir leid, dass ich jetzt erst antworten kann. Zu den Notdiensten: Hier ist eindeutig, dass die Gelegenheit, Notdienste zu übernehmen, aktiv gegeben sein muss. Wenn Sie nicht eingeteilt werden, können Sie auch keine Notdienste erledigen. Hinzu kommt, dass häufig vereinbart wird, dass Notdienste in einer übertariflichen Vergütung enthalten sind. Dies ist dann so auszulegen, dass die Notdienste nicht mehr extra bezahlt werden müssen, wenn sie übernommen werden. Es entstehen aber keine Minusstunden, wenn sie nicht übernommen werden. Es handelt sich vielmehr um eine Klausel der pauschalen Abgeltung von Überstunden(hier speziell von Notdiensten).

    Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos gehen meist zu Lasten des Arbeitgebers, wenn es keine ausdrückliche Regelung über das Nacharbeiten/Abarbeiten im Arbeitsvertrag gibt. Die Arbeitsgerichte verlangen hier eine ausdrücklich niedergelegte Regelung.

    Zur Freistellung nach einer Eigenkündigung ist zu sagen, dass diese gegen Ihren Willen nur dann erfolgen kann, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Wenn im übrigen die Freistellungserklärung nur per Telefon erfolgt, dann kann der Arbeitgeber hierauf nicht Resturlaubsansprüche anrechnen.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiter helfen,

    viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  7. #7
    Premium-User Avatar von mariahermes
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    Vielen Dank nachträglich, Frau Noah, Herr Eisenbach und Herr Hassel! Diese Beiträge waren mir sehr hilfreich!

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