Hallo Sajra Huskic.

Also Magnesiumchlorid-Hexahydrat könnte zunächst einmal beides sein: ein Gefahrstoff und auch ein Ausgangsstoff für eine Rezeptur! Caelo hat für diesen Stoff wie vorgeschrieben ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), also der EU Chemikalienverordnung. Im Sicherheitsdatenblatt steht dann allerdings, dass keine besonderen Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt vorliegen und es kein gefährlicher Stoff im Sinne der EU-Chemikaliengesetzgebung ist, also kein Gefahrstoff. Es ist aber wohl eine Rezeptursubstanz für pharmazeutische Rezepturen oder ein pharmazeutischer Wirkstoff.
Zu einem Rezepturarzneimittel kann es aber nur dann werden, wenn die Zweckbestimmung eines Arzneimittels nach AMG erfüllt ist, also die Anwendung am Menschen mit dem Zweck der Heilung. Das gilt auch dann, wenn Sie den Stoff nur Umfüllen und Umetikettieren würden.

Ansonsten ist es einfach eine Chemikalie und Sie können es als „apothekenübliche Ware“ verkaufen.

Beste Grüße.