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Thema: Pharmazeutische Bedenken bei Schilddrüsenhormonen

  1. #11
    Premium-User Avatar von Kristina Verhoeven
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    So ich habe den betreffenden Artikel gelesen, auf die Thematik, dass T4 ja eigentlich das Prodrug ist, wird dort nicht eingegangen.
    Ein paar interessante Grafiken sind aber in dem Artikel, woraus deutlich wird, dass besonders bei hohen Dosierungen (z.B. 150µg) die absolute Abweichung bei den üblichen Bioäquivalenzkriterien (80-125%) sehr hoch sein kann (120-187,5µg).

  2. #12
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    tja... bei dem Thema scheiden sich die Geister....
    Früher hatte ich auch die Meinung von Herrn Prof. Morck 1:1.
    Heute jedoch - auch nach Lesen des sehr (wie eigentlich immer) sehr empfehlenswerten Heftes der Pharmuz (jetzt übrigens "Pharmacon") habe ich meine Zweifel. Dort wird von neueren Studien berichtet, in denen die generische Substitution erhebliche negative Folgen für die Patienten hatte. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte. Daher bewirkt eine Dosiserhöhung von Schildddrüsenhormonen auch eine geringfügig höhere Wirkung, v.a. bei hohem Bedarf (weniger bei geringem - warum das so ist hat Prof. Morck erklärt)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #13
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    hiermit möchte ich anmerken, dass im aktuellen arznei-telegramm (2013; Jg. 44, Nr. 6, S. 51-52) nach Literatursichtung und Diskussion inklusive Betrachtung der ökonomischen Situation empfohlen wird, keinen Wechsel zwischen den Handelspräparaten von Levothyroxin vorzunehmen.

    Aus wissenschaftlicher Sicht handele es sich um ein Arzneimittel mit enger therapeutischer Breite, für die zumindest in Deutschland de facto "nachvollziehbare vergleichende Bioäquivalenz- und Qualitätsdaten" fehlten.

    Zusammenfassend wird die Empfehlung gegeben, L-Thyroxin-Präparate aut idem zu kreuzen. Dies ist natürlich nur an Ärzte gerichtet.

    Auf die Apothekenpraxis übertragen sehe ich es persönlich also durchaus als vertretbar an, pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, wenn Rabattverträge einen Präparatewechsel vorschreiben sollten.

    Mit Spannung erwarte ich das Update der Leitlinie von der DPhG, welches zum Herbst dieses Jahres angekündigt worden ist.

    Mit kollegialen Grüßen

    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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