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Thema: Rezeptur Plausubilitätskontrolle in der Praxis

  1. #1
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    Rezeptur Plausubilitätskontrolle in der Praxis

    Hallo zusammen!

    Nun müssen wir also seit heute Plausibilitäskontrollen durchführen und diese schriftlich festhalten.

    Theoretisch ist es ja schön und gut, wenn die Apotheke alles prüfen und ggf. mit dem Hautarzt Rücksprache halten soll. Aber wie genau verhalten Sie sich bei Beratungsresistenz, Uneinsicht, Borniertheit, bei der typischen Aussage "Das verordnen wir aber schon immer so und es gab nie Probleme, dann sagen Sie dem Patienten, dass er in eine andere Apotheke gehen soll"?

    Theorie: Ich verhalte mich pharmazeutisch korrekt, weise das Rezept zurück und teile dem Patient die Bedenken mit (und untergrabe damit mal eben das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis und sorge dafür, dass der Kunde abwandert)

    Praxis: ?

    Ich bin der Meinung, dass eine nicht plausible / instabile Rezeptur nicht besser davon wird, wenn man drunter schreibt "Arzt wurde informiert und hat mir aufgetragen, den Sch... trotzdem herzustellen". Aber wie sieht die praxistaugliche Alternative zur Ablehnung der Herstellung aus? Haltbarkeit 24 Stunden? Und was schreib ich dazu ins QM-Handbuch?

    Also, liebe Kollegen, ich bitte um Meinungen!

    Lg
    isoprop

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen zusammen,
    super gute Frage!!! Vielen Dank für dieses Thema, dass ALLE in der öffentliche Apotheke arbeitenden Apotheker interessiert.

    Zitat Zitat von isoprop Beitrag anzeigen
    Nun müssen wir also seit heute Plausibilitäskontrollen durchführen und diese schriftlich festhalten.
    Die gute Nachricht zuerst: Es gibt eine Übergangsfrist von 2 Jahren (soweit ich die Frist im Kopf habe, ansonsten bitte korrigieren).
    Das heißt, dass Sie nicht von heute auf morgen alles richtig machen müssen, aber natürlich gerne gleich damit anfangen dürfen

    Prinzipiell gibt Ihnen das NRF in Form von Musterbriefen eine gute Hilfe für den Arztkontakt.
    http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=37831
    Sie können diese dann an die Arztpraxis faxen, dann haben Sie zusammen mit dem Sendebericht schon mal eine gute Grundlage zur Dokumentation. Eventuell lässt sich die Praxis durch ein solches NRF-Blatt eher "beeindrucken" als von einem Telefonat?

    Zitat Zitat von isoprop Beitrag anzeigen
    Theorie: Ich verhalte mich pharmazeutisch korrekt, weise das Rezept zurück und teile dem Patient die Bedenken mit (und untergrabe damit mal eben das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis und sorge dafür, dass der Kunde abwandert)
    Der Kontrahierungszwang existiert ja nun leider, aber ich finde Ihre folgende Idee prinzipiell ganz gut:

    Zitat Zitat von isoprop Beitrag anzeigen
    Haltbarkeit 24 Stunden?
    Es gibt hier im Forum durchaus Gegner dieser Vorgehensweise, aber ganz nüchtern betrachtet, bleibt kaum ein anderer Weg:
    1. Patient bringt Rezept in die Apo
    2. Apotheker entdeckt Probleme bei der Rezeptur
    a) obsolete/ bedenkliche Arzneistoffe -> Rezeptur ist abzulehnen
    b) Rezeptur ist nur 1 Woche stabil -> Kontrahierungszwang
    3. der Apotheker muss selbstverständlich ein korrektes Haltbarkeitsdatum angeben, also gibt es keine Diskussionsmöglichkeit: z.B. 1 Woche! und nicht 6 Monate weil's andere Apos bisher auch so gemacht haben

    Bin auf weiter Meinungen gespannt, v.a. auch hinsichtlich der Dokumentationsmöglichkeiten.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo allerseits,

    hier überschlagen sich ja die Meinungen! ;-)

    Vielen Dank, Frau Noah, für Ihre Einschätzung, wenigstens auf Sie ist Verlass... (Und das ist nicht so böse gemeint, wie es vielleicht klingt)

    Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass diese Übergangsfrist von 2 Jahren nur für einige ganz wenige und sehr aufwändige Punkte (QMS, Barrierereiheit, Beratungsecke, ...) eingeräumt wird. Für die Rezeptur halte ich sie für unnötig und schwer vorstellbar, weil wir ja eigentlich nur schriftlich festhalten müssen, was wir ja eh alle schon immer praktizieren.

    Weiß jemand, wo's steht?

    Lg
    isoprop

    P.S. ...und auch weiterhin bin ich an Kollegenmeinungen interessiert...

  4. #4
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo zusammen,

    habe die Stelle gefunden:
    § 37 Übergangsvorschriften
    (1) Auf Apotheken, für die vor dem 11. Juni 2012 eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 2, auch in Verbindung mit §
    2 Absatz 4, des Apothekengesetzes erteilt worden ist, sind die §§ 2a, 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe
    a, § 34 Absatz 3 Satz 1 und 4 sowie § 35 Absatz 3 Satz 2 erst ab dem 1. Juni 2014 anzuwenden; bis zu diesem
    Zeitpunkt müssen die Räume jedoch weiterhin den bis zum 11. Juni 2012 geltenden Vorschriften entsprechen
    Damit gilt die Frist für:
    - §2a Qualitätsmanagementsystem
    - einzelner Punkt zu §4 Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume
    - einzelne Punkte zu §34 Patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln
    - einzelner Satz zu §35 Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung

    Demnach sind die Plausibilitätskontrollen ab sofort durchzuführen.

    Die praktischen Probleme, die isoprop erwähnt werden sicherlich auftreten und sind bisher ja auch schon aufgetreten. Man kann darauf hoffen, dass man durch geeignete Information des Arztes (klar muss man den richtigen Ton und individuelle Herangehensweise finden) gemeinsam zu einer Lösung kommt.
    Falls es zu keiner Einsicht gekommen ist, sollte die oberste Prämisse sein: DOKUMENTATION!
    Dies wird in der neuen ApBetrO ja besonders groß geschrieben...

    Auf den Plausibilitätsformularen bietet sich die Dokumentation der Kontaktaufnahme mit dem Verschreibenden an, nicht auf das Gefäß, welches der Patient erhält.

    Man kann nach möglichst gründlicher Recherche und Zusammenstellung wissenschaftlich fundierter Nachweise bei eindeutiger Unplausibilität absolut selbstbewusst in Kontakt mit dem Arzt treten. Man muss es ihm ganz deutlich sagen: "Nach derzeitigem wissenschaftlich erwiesenem Kenntnisstand wirkt die Rezeptur nicht, oder ist schädlich für den Patienten... Eine Wirkung, die über die der Grundlage hinausgeht ist ausgeschlossen... etc."
    Man sollte dem Arzt deutlich machen, dass er auf die Kompetenz des Apothekers setzen kann. Arzt und Apotheker stehen in der Pflicht, dem Wohle des Patienten zu dienen.
    Da würde ich mich auch nicht am Telefon von HelferInnen abspeisen lassen. Ich persönlich bin so bisher jedes mal gut gefahren und habe keine schlechte Erfahrung machen müssen.

    Soweit von mir,
    Viele Grüße


    Nachtrag: Dass die Änderungen allgemeine Kritik bekommen, zeigt sehr gut die offizielle Stellungnahme der DPhG
    http://www.dphg.de/includes/dphg_document.php?id=145
    Geändert von Dr. Oliver Scholle (27.06.2012 um 13:50 Uhr) Grund: Nachtrag Link
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  5. #5
    Premium-User
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    "Da würde ich mich auch nicht am Telefon von HelferInnen abspeisen lassen. Ich persönlich bin so bisher jedes mal gut gefahren und habe keine schlechte Erfahrung machen müssen. "

    Grüß Gott, Herr Scholle,

    wann und wo haben Sie das letzte Mal in einer öffentlichen Apotheke gearbeitet ?

    MfG.

    G.Zück

  6. #6
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Erst gestern bin ich tätig gewesen...

    Mache ich wirklich so einen praxisfernen Eindruck?
    Sind die Erfahrungen der Kollegen wirklich alle so schlecht?

    Klar habe ich auch schlechte Erfahrungen gemacht, aber es gibt auch sehr positive Beispiele, bei denen sich der Arzt bedankt hat, dass man Rücksprache gehalten hat.

    VG,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  7. #7
    Premium-User
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    Sehr geehrter Herr Scholle,

    durch den zeitlichen Abstand Ihrer Antwort vermitteln Sie mir den Eindruck zeitweise als (Chef)Vertretung tätig zu sein.
    Le bien aimé, weil Chef nicht da ?
    Tatsache ist im Alltagsbetrieb, daß der Hautarzt in unserer Region entweder gar nicht antwortet, oder von seiner Vorzimmer-
    dame ein statement loslässt - dergestalt : das hat noch niemand nachgefragt, die anderen können das doch auch etc. etc.
    Möglicherweise mag es in Ihrem Tätigkeitsfeld weniger rau zugehen, ich meinerseits sehe es nicht ein, Hautärzten in zig
    Kilometer Umkreis Entwicklungshilfe angedeihen zu lassen, die die Kollegen vor Ort anscheinend auch nicht umsetzen können.

    MfG

    G.Zück
    Geändert von Gerhard Zück (22.07.2012 um 01:22 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler

  8. #8
    Premium-User Avatar von lizzy
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    Also ich habe die Erfahrungen gemacht, dass wenn man dem Arzt eine gute Alternative zu problematischen Kombinationen anbietet, diese auch gerne angenommen werden. Und wenn dann der Arzt doch auf der Rezeptur steht, kann man dass ja auch dem Kunden erklären, warum jetzt die Haltbarkeit so kurz ist. Ich hatte bis jetzt nur verständnisvolle Kunden.

    Oft ist es ja auch so, dass die Ärzte nur die Zusammensetzung von der leeren Kruke abschreiben und sich mit der Rezeptur gar nicht befassen. Da ist es dann einfach (gerade wenn man sich gut vorbereitet hat und einfache Alternativen anbietet) eine Änderung durchzusetzen.

    Es macht ja auch der Ton aus, mit dem man die Ärzte anruft. Wenn man auf die neuen gesetzlichen Vorgaben verweist, dann bekommt man meistens auch Verständnis für Rückfragen etc.

    LG
    E. Elstner

  9. #9
    Premium-User Avatar von Stefan Keidel
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    Wir haben in der Apotheke ein Formular, das wir ausfüllen und per Fax an die entsprechende Praxis senden. In diesem wird das Problem beschrieben und wir unterbreiten direkt einen Verbesserungsvorschlag (oft auch direkt mit Angabe einer NRF-Rezeptur). Zusätzlich geben wir an, dass wir zur Plausibilitätsprüfung nach ApBetrO §7 rechtlich verpflichtet sind.
    Ähnliche Formulare nutzen wir auch bei schwerwiegenden Interaktionen. Bisher bekamen wir immer eine Antwort auf das jeweilige Problem.
    Mit Anrufen kommt man in der Regel nicht weit, auch weil die Ärzte in der Sprechstunde während der Beratung nicht gestört werden möchten. Zwischen den Patienten kommen sie dann eher mal zum Anschauen der Fax-Nachrichten.

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