Hallo zusammen!
Nun müssen wir also seit heute Plausibilitäskontrollen durchführen und diese schriftlich festhalten.
Theoretisch ist es ja schön und gut, wenn die Apotheke alles prüfen und ggf. mit dem Hautarzt Rücksprache halten soll. Aber wie genau verhalten Sie sich bei Beratungsresistenz, Uneinsicht, Borniertheit, bei der typischen Aussage "Das verordnen wir aber schon immer so und es gab nie Probleme, dann sagen Sie dem Patienten, dass er in eine andere Apotheke gehen soll"?
Theorie: Ich verhalte mich pharmazeutisch korrekt, weise das Rezept zurück und teile dem Patient die Bedenken mit (und untergrabe damit mal eben das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis und sorge dafür, dass der Kunde abwandert)
Praxis: ?
Ich bin der Meinung, dass eine nicht plausible / instabile Rezeptur nicht besser davon wird, wenn man drunter schreibt "Arzt wurde informiert und hat mir aufgetragen, den Sch... trotzdem herzustellen". Aber wie sieht die praxistaugliche Alternative zur Ablehnung der Herstellung aus? Haltbarkeit 24 Stunden? Und was schreib ich dazu ins QM-Handbuch?
Also, liebe Kollegen, ich bitte um Meinungen!
Lg
isoprop
Lesezeichen