Hallo Herr Ravati,
ich habe gelesen, dass Parallelimporte eine vereinfachte Zulassung benötigen, damit sie in dem eingeführten Land vertrieben werden dürfen. Das scheint mir aber doch garnicht nötig, wenn nach Definition von Herrn Binger
(Unter Parallelimport versteht man die Einfuhr von im Vergleich preisgünstigeren Produkten, die von Händlern ohne Einwilligung des pharmazeutischen Unternehmers aus dessen ausländischer Produktion aufgekauft und in ein Land mit hohem Preisniveau, in dem der PU die Ware ebenso vertreibt, angeboten werden.)
diese Arzneimittel ja in dem Land von dem eigenen Hersteller vertrieben werden. Dieser hat ja dann eine Zulassung für das Arzneimittel. Wofür benötigt der Importuer dann noch zusätzlich eine ?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Alina Schmidt
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