Hallo,
eine Frage bei uns im Examen war, ob man als Hersteller von MP der Klasse 1 auch eine benannte Stelle beauftragen kann das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, wenn er selber keine Lust dazu hat. (Ich wüsste nicht was dagegen spricht) Dann ging es weiter, ob diese MPs denn dann eine 4- stellige CE-Nummer erhalten würden? (Meine Vermutung ist, dass sie diese nicht erhalten würden, da die erst ab 2a draufkommen)
Ist das richtig? Oder würden die dann draufkommen, weil sie von den benannten Stellen geprüft wurden?
Gruß
Eva Preuß
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